Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
Im Unterscheid zum vorgeschlagenen Absatz 3 sollen Unternehmen die Verminderungsverpflichtung auch beenden können, wenn risikogetriebene Backup-Systeme noch fossil betrieben sind. Das ist Arxada AG, ECO SWISS, economiesuisse, EnAW, HotellerieSuisse, JardinSuisse, Lonza AG, SGV,
scienceindustries und swissmem ein Anliegen.
VSLF und VSS fordern, dass internationale Bescheinigungen an das Erreichen der Verminderungsverpflichtung angerechnet werden können.
Artikel 32
Zu den Sanktionsbeträgen nach Artikel 32 wurden diverse Anträge eingereicht: Verschärfungen werden von act, Akademien der Wissenschaften, Biomasse Suisse, glp und der Stadt Zürich gefordert.
Dem gegenüber beantragen Arxada AG, economiesuisse, EnAW, Lonza AG, scienceindustries und swissmem Erleichterungen der Sanktionen. Für die Mitglieder der Klima-Allianz und die SP ist die Möglichkeit der Kompensation fehlender Verminderungen im Inland mit internationalen Bescheinigungen zu streichen.
Artikel 32a und 32b
Die Flughafen Zürich AG begrüsst die Bestimmungen zu den WKK-Anlagen. economiesuisse, Gaznat, Regio Energie Solothurn, SGV, swissmem, Swisspower AG und VSG möchten, dass die Rückerstattung der CO2-Abgabe für WKK-Anlagen, die weder am EHS teilnehmen noch eine Verminderungsverpflichtung eingegangen sind, unabhängig von der Leistungsgrösse ist. Für Alpiq, Energie Club
Schweiz, ewz, glp, Grüne, Junge Grüne, die Mitglieder der Klima-Allianz, SP und Stadt Zürich sind WKK-Anlagen gleich zu behandeln wie andere fossile Heizungen oder fossile Energieerzeugungen,
weshalb die Artikel 32a und 32b zu löschen seien. Gemäss den Mitgliedern der Klima-Allianz und der SP kann Artikel 32b Absatz 2 im Sinne einer Förderung der Transformation bestehen bleiben.
6.10 Verwendung der CO2-Abgabe
Artikel 33a
Die Vorlage sieht vor, die Teilzweckbindung der Mittel aus der CO2-Abgabe vorübergehend bis 2030 auf weniger als die Hälfte zu erhöhen. Diese Erhöhung wird von vielen Kantonen LU, UR, GL, ZG FR, SO, BS, SH, SG, GR, AG, TI und JU begrüsst. Neben EVP, Die Mitte und SP sprechen sich vonseiten der Organisationen sich u.a. aeesuisse, AgorA, bauenschweiz, casafair, EIT.swiss, FRI, Geothermie Schweiz, InfraWatt, die Mitglieder der Klima-Allianz, metal.suisse, Ökostrom Schweiz, Schweizerischer Baumeisterverband, SGV, Städteverband, suissetec und swissolar für die Erhöhung aus. Für die Kantone SH, TG sowie Lausanne und USPI könnte die Teilzweckbindung (vorübergehend) auch mehr als die Hälfte betragen. Prométerre sieht das ähnlich, weil sie die Rückverteilung als unnötig empfinden. Der Kanton JU sowie EIT.swiss, EVP, Geothermie Schweiz, InfraWatt, Junge Mitte Schweiz, svu, suissetec und VFS fordern, dass die Teilzweckbindung nicht wie vorgeschlagen ab 2030 zurück auf maximal einen Drittel sinkt. Der Kanton JU beantragt eine erhöhte Teilzweckbindung bis 2035. ISOL-
SUISSE schlägt die Festschreibung einer Untergrenze der Teilzweckbindung vor. Für den MV ist die Erhöhung der Teilzweckbindung nur akzeptabel, wenn die Fördergelder zu einer Senkung der Mietzinsaufschläge bei energetischen Sanierungen führen.
Auf Ablehnung stösst die vorgeschlagene Erhöhung der Teilzweckbindung bei Axpo, CCL Schweiz, ECO SWISS, economiesuisse, energie-wende-ja, FDP, FMS, GGS, HEV, einer Privatperson, SVP, swisscleantech, swissmem, Travail.Suisse und VSE. Als Kritikpunkte werden u.a. die Reduktion der Lenkungswirkung und die daraus resultierende Mehrbelastung von Haushalten sowie verfassungsrechtliche Unklarheiten genannt. Für GGS wäre es wichtig, dass die Mittel der CO2-Abgabe ab 2040 nicht mehr zweckgebunden werden. JUSO, SEV und SGB sind gegen jegliche Zweckbindung und auch die glp bevorzugt eine reine Lenkungsabgabe.
24/39 BAFU-D-9E8B3401/1572