Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
Bestimmung wird von VSG begrüsst. economiesuisse, Energie 360° AG, swisscleantech, swissmem, Swisspower AG und VSG bringen zu diesem Artikel ein, dass die Anrechnung von importierten erneuerbaren Energieträger in den dazu genutzten statistischen Erhebungen geklärt werden müsse. Sie schlagen vor, dass nachweislich erneuerbare Energieträger im Treibhausgasinventar als erneuerbare Energien an energie- und klimapolitische Instrumente angerechnet werden. Gemäss Prométerre und den Mitgliedern des SBV sollte auch die biologische Herkunft der Emissionen der Landwirtschaft im Treibhausgas mitberücksichtigt werden. Schliesslich sollten die Emissionsreduktionen im Rahmen der Kompensationsprojekte gemäss ACS, auto-schweiz und strasseschweiz dem Verkehrssektor angerechnet werden, wodurch die im erläuternden Bericht aufgezeigten Reduktionen pro Sektor anders ausfallen würden.
Artikel 40d
Gemäss dieser Bestimmung sollen die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) regelmässig die klimabedingten finanziellen Risiken überprüfen und darüber Bericht erstatten müssen. Die kantone LU, JU sowie aeesuisse, Centre Patronal, energie-wende-ja, FDP, Raiffeisen, SBVg, Stadt Zürich, swissolar und Travail.Suisse unterstützen diese Bestimmung grundsätzlich. FMS, SGV und SVP weisen darauf hin, dass das Klimarisiko keine finanz-theoretische oder ökonomisch abgesicherte Risikokategorie sei, die Bestimmungen unnötig seien und deshalb gestrichen werden sollen. Für den Kanton ZH, Lausanne und die Partito Comunista reicht diese Bestimmung nicht aus, um das in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b festgehaltene Ziel einzuhalten. Auch die Akademien der Wissenschaften kritisieren, dass dies die einzige Massnahme zur Erreichung dieses Ziels ist. Gemäss dem Kanton LU soll präzisiert werden, mit welcher Regelmässigkeit genannte Berichte veröffentlicht werden müssen. Die Bestimmung ist zudem gemäss mehreren Akteuren zu ergänzen: die Mitglieder der Klima-Allianz, die SP, SSES und swisscleantech fordern, dass die FINMA und die SNB nicht nur über die klimabedingten finanziellen Risiken berichten, sondern auch jährlich über getroffene und geplante Massnahmen informieren müssen. Die glp beantragt eine Ergänzung, nach welcher die FINMA eine individuelle Prüfung der Klimaverträglichkeit der Anlagenportfolios von institutionellen Investoren mit Sitz in der Schweiz durchführt. Gemäss dem Kanton VD, Lausanne, der Partito Comunista und Travail.Suisse sollen Bestimmungen zu den Anlagen der SNB und anderen Grossbanken aufgenommen werden. Der Kanton JU möchte zudem, dass Standards gegen Greenwashing erarbeitet werden und die Grünen, Jungen Grünen und die Mitglieder der Klima-Allianz möchten, dass im Gesetz Branchenvereinbarungen mit Finanzmarktakteuren vorgesehen werden.
Artikel 41
Die Kantone FR, JU sowie Lidl Schweiz, SVBK und Travail.Suisse begrüssen den vorgeschlagenen Artikel 41. Der Kanton JU möchte die mit der Förderung von Aus- und Weiterbildungen entstehenden Kosten im Gesetz abgebildet haben und auch Gemeinden und Städte sollten Gelder für Beratung und Information erhalten (Lausanne und Städteverband). Für mehrere Teilnehmende ist die Nutzung des Begriffs «Klimaschutz» insbesondere bezüglich der Anpassung an den Klimawandel unklar (Kantone BL, BS und Travail.Suisse). IPCCS fordert in diesem Rahmen eine Klima-Taskforce, ähnlich zu jener im Zusammenhang mit Covid-19. Und Travail.Suisse beantragt die Aufnahme eines Artikels zum «gerechten Übergang», bei welchem u.a. Um- und Weiterbildungsmöglichkeiten betont werden.
Artikel 41a
Grundsätzlich begrüsst wird die Förderung von CO2-neutralen Antriebstechnologien im strassengebundenen öffentlichen Verkehr sowie dem öffentlichen Schiffsverkehr von den Kantonen BE, LU, FR, AG, NE und GE. Weitere Unterstützung kommt u.a. von der Mitte, Vertretenden des öffentlichen Verkehrs und Toursimus (z.B. Pro Bahn Schweiz, STV und VöV), FER, Lausanne, Transitgas AG, Travail.Suisse und VSE. Der Gemeindeverband begrüsst spezifisch, dass die Bestimmung nicht zwischen Agglomerationsgemeinden und andern Gemeinden unterscheidet. Abgelehnt wird die Förderung von ASTAG, Biofuels Schweiz, economiesuisse, FDP, Regio Energie Solothurn, dem SGV, swissmem und dem VSG. Für die FMS und die SVP ist die Förderung weder klimapolitisch begründbar noch energiepolitisch opportun.
29/39 BAFU-D-9E8B3401/1572