Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1

Zürich, Städteverband, suissetec, swissolar und VFS). Für InfraWatt ist die Befristung der Förderung zu überdenken. Dem Förderverein H2 Mobilität und H2 Energy AG ist die technologieneutrale Ausgestaltung der Förderung ein Anliegen und für die Stadt Zürich und den Städteverband ist es wichtig,

dass Kälteanlagen explizit einbezogen werden. Swisspower AG hingegen bevorzugt Unterstützungsbeiträge anstatt Risikoabsicherungen für thermische Netze.

Darüber hinaus beantragen casafair, die Mitglieder der Klima-Allianz, SP und SSES sowie der Kanton LU, dass der Technologiefonds zusätzlich zur Tragbarkeit von Investitionen beim Ersatz von fossilen Heizungen mit erneuerbaren Alternativen beitragen soll. Mit weiteren Mitteln soll der Technologiefonds auch Anpassungsmassnahmen unterstützen (Kantone UR, GL, AI, TI sowie Arbeitsgruppe Berggebiet, RKGK, SAB) und die Stadt Zürich und der Städteverband sehen zusätzlichen Förderbedarf bei Technologien zur saisonalen Speicherung von erneuerbaren Energien.

Artikel 36

Die neue Bemessungsgrundlage für die Rückverteilung des Anteils der Wirtschaft an den Erträgen aus der CO2-Abgabe (Abs. 3) wird von GGS, Travail.Suisse und VVAK und KKAK begrüsst. Neu wird dafür die für die obligatorische Unfallversicherung massgebliche Lohnsumme hinzugezogen. Die Änderungen sollen zu keiner Benachteiligung gegenüber den in der Landwirtschaft mitarbeitenden Familienmitgliedern führen, fordert der Kanton BE. Und der Kanton VD gibt zu bedenken, dass die Rückverteilung über die Krankenkasse nicht alle Personen erreiche. CCL Schweiz, energie-wende-ja, EVP, JEVP, die Mitglieder der Klima-Allianz, SGB, SP, SSES und swisscleantech regen die Erhöhung der Sichtbarkeit der Rückverteilung an.

Der Bundesrat schlägt mit Artikel 36 Absatz 4 der Vernehmlassungsvorlage vor, Unternehmen, welche aufgrund einer Verminderungsverpflichtung von der CO2-Abgabe befreit sind, neu von der Rückverteilung der Gelder aus der CO2-Abgabe auszuschliessen. VVAK und KKAK sind mit dieser Änderung einverstanden. Insbesondere Teilnehmende aus wirtschaftsnahen Kreisen lehnen die Änderung jedoch ab (Aargauische Industrie- und Handelskammer, act, Coop, ECO SWISS, economiesuisse, EnAW,

GGS, IG Detailhandel, Migros, SGV, swissmem und Swiss Textiles). Einige Teilnehmende möchten über die Vernehmlassungsvorlage hinausgehen und auch Unternehmen, die am EHS teilnehmen, von der Rückverteilung ausschliessen (EVP, ewz, Grüne, JEVP, Junge Grüne, die Mitglieder der Klima-Allianz, SP, SSES, Stadt Zürich, Städteverband und swisscleantech). Auch diese Unternehmen zahlen keine CO2-Abgabe. Noch einen Schritt weiter, gehen SGB und Travail.Suisse, welche es generell vorziehen würden, wenn nur Privathaushalte Rückverteilungen erhalten.

Artikel 37

Der Bundesrat will die Installation von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengebäuden, in Betrieben und auf öffentlichen Plätzen fördern. Dieser neue Fördertatbestand wird von den Kantonen LU, FR, TG, TI, VS, GE sowie u.a. Akademien der Wissenschaften, auto-schweiz, Centre Patronal, FRI, Grüne, Junge Mitte Schweiz, SAB, SGB, Städteverband, swisscleantech, Travail.Suisse und VSE begrüsst. Auf Ablehnung stösst sie bei den Kantonen ZG, AG, JU sowie z.B. Biofuels

Schweiz, HEV, Regio Energie Solothurn, SGV, SVP, The Branch und VSG. Mehrere Teilnehmende schlagen als Alternative Regelungen, welche zur Installation von Ladestationen bei Sanierungen oder Neubauten verpflichten (Akademien der Wissenschaften, EIT.swiss, energie-wende-ja, IPCCS und KGTV), oder aber eine Förderung über steuerliche Anreize vor (FMS, FRI, HEV, SVP, Swiss eMobility und Travail.Suisse). Die im erläuternden Bericht angekündigte Prüfung von steuerlichen Abzügen zur Förderung der Ladeinfrastruktur wird vom Kanton NW abgelehnt.

Insbesondere zu vier weiteren Punkten sind Anträge eingegangen: erstens, bezüglich der Herkunft der Mittel für die Ladestationen aus den Sanktionen, welche die Fahrzeugimporteure bei einem Überschreiten ihrer individuellen Zielvorgaben für die Neuwagenflotten der Jahre bis und mit 2030 entrichten müssen. Kritisiert wird diese Quelle, weil diese Gelder sonst dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds zukommen würden (mehrere Auto- und Luftfahrtverbände sowie u.a. economiesuisse und FDP). Andere Teilnehmende zweifeln an der Zuverlässigkeit dieser Sanktionsgelder als

27/39 BAFU-D-9E8B3401/1572