Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
1 Einführung
Im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen wird die Klimapolitik der Schweiz periodisch weiterentwickelt. Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris am 6. Oktober 2017 hat sich die Schweiz international verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und im Durchschnitt der Jahre 2021–2030 um 35 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Diesem Ziel hat das Parlament mit Bundesbeschluss am 16. Juni 2017 zugestimmt.1 Zur Umsetzung dieser internationalen Verpflichtung unterbreitete der Bundesrat dem Parlament mit Botschaft vom 1. Dezember 20172 eine Totalrevision des CO -Gesetzes vom 23. Dezember 20113, um Ziele und Massnahmen bis 2030 fest-
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zulegen. Gegen diese vom Parlament am 25. September 2020 beschlossene Totalrevision4 wurde das Referendum ergriffen. Die Stimmbevölkerung hat die Vorlage am 13. Juni 2021 mit 51,6 Prozent knapp abgelehnt.
Weil ohne Verlängerung des CO2-Gesetzes die CO2-Abgabebefreiung für Unternehmen und die CO2- Kompensationspflicht auslaufen würde, hat das Parlament gestützt auf eine parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats5 am 17. Dezember 2021 eine Teilrevision des CO2-Gesetzes beschlossen, die nach Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf Anfang 2022 in Kraft getreten ist.
Die Verminderungsziele, zu denen sich die Schweiz unter dem Übereinkommen von Paris verpflichtet hat, bleiben auch nach Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes an der Urne gültig. Was jedoch fehlt, sind die Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat auch in Ausführung von Artikel 3 Absatz 5 des geltenden CO2-Gesetzes rasch eine Teilrevision des CO2-Gesetzes der Vernehmlassung unterbreitet. Diese Vorlage soll die vom Parlament am 17. Dezember 2021 beschlossene Verlängerung des CO2-Gesetzes nach 2024 ablösen und enthält zusätzlich Änderungen des Energiegesetzes vom 30. September 20166 (EnG), des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 19967 (MinöStG), des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 19838 (USG), des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19489 (LFG) und des Schwerverkehrsabgabegesetzes vom 19. Dezember 199710 (SVAG). Die Vernehmlassung dauerte vom 17. Dezember 2021 bis zum 4. April 2022. Der vorliegende Bericht fasst die zur Teilrevision eingegangen Stellungnahmen zusammen.
2 Überblick über die Stellungnahmen
Insgesamt wurden 252 Stellungnahmen eingereicht. Davon stammen 103 von eingeladenen und 146 von nicht explizit eingeladenen Organisationen, drei von Privatpersonen. Von den Kantonen haben 25 eine Stellungnahme eingereicht. Weiter beteiligten sich sieben in der Bundesversammlung vertretene Parteien, der Gemeindeverband, der Städteverband und die SAB. Sieben Dachverbände der Wirtschaft und 61 weitere eingeladene Teilnehmende (z.B. EnAW, Act, Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltverbände). Bei den 146 nicht explizit eingeladenen Organisationen handelt es sich um Interessensvereine von Wirtschaftsbranchen, Handelskammern, Umweltverbände und Einzelunternehmen. Die ElCom hat bekannt gegeben, keine Bemerkungen zur Vorlage zu haben und der Schweizerische Arbeitgeberverband und die Fédération romande des consommateurs verzichten auf eine Stellungnahme.
Mehrere Teilnehmende schliessen sich ganz oder teilweise anderen Stellungnahmen an. So haben mehrere kantonale Sektionen des Schweizer Heimatschutzes identische Anträge wie der SHS eingereicht11.
1BBl 2017 4281
2BBI 2018 247
3 SR 641.71
4BBI 2020 7847
521.477 Pa.Iv. UREK-N. Verlängerung des Reduktionszieles im geltenden CO -Gesetz
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6 SR 730.0
7 SR 641.61
8 SR 814.01
9 SR 748.0
10 SR 641.81
11 Es sind dies: Aargauer Heimatschutz, Berner Heimatschutz, Heimatschutz Basel, Heimatschutz Schaffhausen, Innerschweizer Heimatschutz, Solothurner Heimatschutz, Thurgauer Heimatschutz und Zürcher Heimatschutz. Diese Organisationen werden im Sinne der Lesbarkeit unter «Mitglieder des SHS» zusammengefasst. 2/39 BAFU-D-9E8B3401/1572