Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
energiebilanz über den gesamten Lebenszyklus Rechnung tragen. Alternativ stimmen die Mitglieder des SHS und AKD dem Antrag von casafair, Grüne, Junge Grüne, Mitglieder der Klima-Allianz,
Schweizerischen Burgenverein, SP, SSES, svu und SIA zu, wonach die erhöhte Ausnützungsziffer nur bei energetischen Sanierungen zu gewähren sei, weil Ersatzneubauten aufgrund der grauen Emissionen nicht gefördert werden sollten. Bedenken an der Bestimmung aufgrund der grauen Emissionen von Ersatzneubauten äussern auch aeesuisse, glp, MV, Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmen und swissolar.
Auch der Kanton BL bezweifelt den Sinn, für Ersatzneubauten erhöhte Ausnützungsziffern zu gewähren und lehnt die Regelung deshalb ab. Anders argumentieren die Kantone UR, GL, ZG, FR, SG, GR, AG, TI und die BPUK, welche die Bestimmung ablehnen, weil bereits heute bei Einhaltung gewisser Anforderungen Erhöhungen der Ausnützungsziffer gewährt werden können (auch Kanton LU). Der HEV wiederum sieht in der Bestimmung eine sachfremde Vermischung von energiepolitischen und raumplanerischen Zielen, weshalb auch HEV und SGV die Streichung beantragen. Weil baurechtliche Vorgaben in kantonaler Kompetenz liegen und die bestehenden Förderprogramme genügen, weisen auch FMS und SVP die Bestimmung ab.
Dem entgegen fordern bauenschweiz, Entwicklung Schweiz, Infra-Suisse, Schweizerischer Baumeisterverband und VZI bei Ersatzneubauten und energetischen Sanierungen generell eine Erhöhung der Ausnützungsziffer von mindestens 25 Prozent und die Partito Comunista bezeichnet es als Rückschritt, dass in der aktuellen Vorlage nicht mehr eine bis zu 30 Prozent höhere Ausnutzung vorgesehen ist.
Bei einem Neubau oder beim Ersatz der Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser sollen gemäss Artikel 9 Absatz 3 der Vorlage die wesentlichen Angaben ins GWR eingetragen werden müssen. Dem stimmen die Kantone UR, GL, FR, BL, SH, SG, AG, TG, TI sowie aeesuisse, BPUK, InfraWatt, SBVg, swissolar, The Branch und VFS zu. Die Kantone würden von einer verbesserten Datenlage profitieren, der Zugang dazu soll jedoch vereinfacht werden. Die SBVg schlägt vor, die Daten unter anderem zu Klassifizierungszwecken nutzbar zu machen. Der HEV anerkennt zwar den Nutzen einer besseren Datenlage, findet den Fokus auf die Umsetzung der bereits bestehenden Vorgaben aber zweckmässiger und ist gegen eine Rechtsetzungskompetenz des Bundesrats. ewz und Stadt Zürich regen die Einführung eines Systems von eindeutigen Identifikationsnummern für Wärmeerzeugungsanlangen sowie die Erweiterung des GWR auf den Standort der Heizung sowie Angaben zu mitversorgten Gebäuden an. Gemäss casafair, Mitglieder der Klima-Allianz, einer Privatperson, SP und SSES sollten die Angaben zu bestehenden Gebäuden innert zwei Jahren nachgetragen werden. Dem Gemeindeverband ist es wichtig, dass der Aufwand für die Aktualisierung des GWR so klein wie möglich gehalten wird und konsequent abgegolten wird. Gemäss aeesuisse und swissolar müssen die Kosten fürs GWR von der Baubewilligungsbehörde getragen werden.
Mit einer Meldepflicht für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen nach Artikel 9 Absatz 4 sind die Kantone LU, UR, GL, FR, BL, SH, SG, AG, TG, TI, JU sowie aeesuisse, BPUK, Energie Club Schweiz, ewb, InfraWatt, suissetec, swissolar und VFS einverstanden. Die Kantone VD und JU schlagen vor den Kantonen zu erlauben, bei den Gebäudeeigentümer Informationen über den Zustand der Heizungssysteme einzuholen. GastroSuisse und STV bringen ein, die Meldepflicht nur beim Ersatz einer fossil betriebenen Wärmeerzeugungsanlage vorzusehen. Die FDP lehnt die Meldepflicht ab.
Die Beratungspflicht, falls bei einem Heizungsersatz eine fossil betriebene Heizung vorgesehen ist (auch Artikel 9 Absatz 4), wird jedoch mehrheitlich abgelehnt: die Kantone Kantone UR, GL, FR, SO, BL, SG, GR, AG, TI, VS, sowie aeesuisse, BPUK, Energie Club Schweiz, ewb, swissolar und USPI sprechen sich dagegen aus. Einige Kantone würden bereits ähnliche Instrumente kennen. Einzig der Kanton TG sowie die Junge Mitte Schweiz und suissetec befürworten die Beratungspflicht. Die
Satom SA empfiehlt stattdessen eine Pflicht zum Vergleich unterschiedlicher Heizungsarten. Gemäss GastroSuisse und dem STV soll die Beratungspflicht entfallen, wenn in den vergangenen acht Jahren bereits eine Beratung stattfand. Für Biofuels Schweiz, economiesuisse und HotellerieSuisse greift sowohl Melde- wie auch Beratungspflicht zu sehr in die Zuständigkeit der Kantone ein, weshalb die Bestimmung zu streichen sei. Auch für den Gemeindeverband ist es fragwürdig, ob eine Festschrei-
15/39 BAFU-D-9E8B3401/1572