Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
ASTAG, Biomasse Suisse, FDP, FMS, Lidl Schweiz, Ökostrom Schweiz, SVP, Synhelion und VSG ist die Pa. Iv. 22.402 ins Gesetz zu übernehmen, welche zum Ziel hat, die Steuererleichterungen für Fahrzeuge mit fossilfreien Antrieben bis 2030 beizubehalten und ab 2025 mit einer Verminderungsquote zu kombinieren. Auch ACS, auto-schweiz und strasseschweiz verweisen auf die Pa. Iv. 22.402 und schlagen Unterstützungsmassnahmen für die Produktion und den Import von Treibstoffen mit generell geringem CO2-Ausstoss vor. GastroSuisse unterstützt die Verminderungsquote nur, wenn die Erleichterungen bei der Mineralölsteuer für erneuerbare Treibstoffe bestehen bleibt.
Die Verminderungsquote soll gemäss ACS, auto-schweiz, Avengery, Carbura, strasseschweiz und Varo Energy sowohl mit biogenen wie auch synthetischen Treibstoffen (und Wasserstoff) erfüllt werden können. Neben der Zulassung von massenbilanzierter Ware sei bei den Qualitätsanforderungen auf einen Swiss Finish zu verzichten, was sowohl von Avenergy wie auch der Handelskammer beider Basel gefordert wird. Die Orientierung an die EU-Kriterien generell und bezüglich Agrotreibstoffen wird von der glp und Synhelion begrüsst. swisscleantech hebt die nationalen Qualitätsstandards und die Vermeidung von Doppelzählung beim Import von erneuerbaren Treibstoffen hervor. Der Kanton AG sowie Groupe E, Mitglieder des SBV, Stadt Zürich und VSE würden das im erläuternde Bericht erwähnte System von Herkunftsnachweisen für erneuerbare Treibstoffe begrüssen.
Lausanne fordert, dass entgegen der Vernehmlassungsvorlage auch kleine in Verkehr gesetzte Mengen die Verminderungsquote erfüllen müssen.
economiesuisse lehnt ab, dass der Bund über den Aufschlag auf die Treibstoffpreise aufgrund der Kosten für die erneuerbaren Treibstoffe informiert werden muss. Der Aufwand zur Erhebung dieser Information sowie jener über die Kosten der erneuerbaren Treibstoffe empfinden der Biofuels Schweiz, Lidl Schweiz, SGV und Varo Energy als unzumutbar. Für Avenergy steht der gesamten Bestimmung zum Informationsfluss an den Bund keinen Nutzen gegenüber.
Avenergy, Carbura, SGV und Varo Energy ist es ein Anliegen, dass die Verminderungsquote bei der Bewirtschaftung und Freigabe von Pflichtlagermengen durch den Bund entfällt, da dies andernfalls grosse Investitionen in die Lagerinfrastruktur bedingen würde. Gemäss Carbura braucht es allenfalls eine Übergangsfrist, da die vollständige Entleerung und Reinigung der Lagertanks zeitintensiv sei.
Artikel 13c
Bezüglich der Sanktionen bei fehlendem Einsatz von erneuerbaren Treibstoffen wird einerseits der Sanktionsbetrag kritisiert. Diskutiert werden Beträge von 200 Franken (Biomasse Suisse), 240 Franken (Satom SA) und 600 Franken (Varo Energy). IPCCS schlägt eine einheitliche Sanktion von 600 Franken für zu viel emittierte Tonnen CO2 vor, unabhängig davon, unter welchem Instrument die Emissionen reguliert sind (betrifft auch Art. 13e, 21, 28 und 32). Ab 2035 solle dieser Betrag verdoppelt werden. Andererseits wird bemängelt, dass in jedem Fall eine internationale Bescheinigung abzugeben sei. Entweder sei Artikel 13c Buchstabe b zu streichen, oder aber die verlangten internationalen Bescheinigungen seien durch nationale zu ersetzen oder ergänzen. Dies fordern der Kanton GR sowie Biofuels Schweiz, Lidl Schweiz, SGV und Varo Energy.
6.5 Erneuerbare Treibstoffe für den Flugverkehr
Artikel 13d
Die Vernehmlassungsvorlage in Artikel 13d Absatz 1 sieht vor, dass Anbieter von Flugtreibstoffen dem in der Schweiz zur Betankung verkauften Flugpetrol einen Anteil erneuerbarer Flugtreibstoffe beimischen müssen (Beimischquote). Das Instrument wird u.a. von den Kantonen ZH, LU und FR sowie AE-RIA+, Aviationsuisse, Centre Patronal, economiesuisse, FER, FDP, Flughafen Zürich AG, Junge Mitte Schweiz, LITRA, swisscleantech, SIAA, Synhelion, Travail.Suisse und Zürcher Handelskammer begrüsst, da es einen Absatzmarkt für erneuerbare Flugtreibstoffe schafft. Der Kanton VD wiederholt,
dass der Einsatz von erneuerbaren Treibstoffen die Nutzung von ineffizienten Technologien verlängere. Ähnlich argumentiert die Stadt Zürich.
19/39 BAFU-D-9E8B3401/1572