Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
5.5 Massnahmen im Industriesektor
Die Änderungen bezüglich des EHS - insbesondere die Erweiterung der freiwilligen Teilnahme am EHS, die Anlehnung an die Bestimmungen der EU und die Aufnahme von CCS-Anlagen - wurden von den wirtschaftsnahen Organisationen generell positiv beurteilt (u.a. economiesuisse, scienceindustries und SGV). Forderungen wurden unter anderem bezüglich der Handhabung von fossil-thermischen Kraftwerken gestellt (Alpiq, economiesuisse, Groupe E und SGV).
Im Luftfahrtbereich des EHS werden grössere Anstrengung zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber nicht-EU Fluggesellschaften gefordert (u.a. Aerosuisse).
Neu soll gemäss der Vorlage die Ausnahme von der CO2-Abgabe durch den Abschluss einer Verminderungsverpflichtung allen Unternehmen mit wirtschaftlichen Tätigkeiten offenstehen. Dies wird von der FDP und Wirtschaftskreisen (u.a. IG Detailhandel, SGV und swisscleantech) begrüsst. Widersprüche bestehen bei der Frage, ob die Verminderungsverpflichtung auch Immobilien- und Mobilitätsunternehmen offenstehen sollte, was von Elektrizitätsunternehmen (u.a. VSE) begrüsst und von mehreren Kantonen abgelehnt würde. Viele Anträge eingegangen sind bezüglich der neu vorgeschlagenen Bedingung, wonach Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung glaubhaft darlegen müssen, wie sie ihre Emissionen aus fossilen Brennstoffen bis 2040 auf null reduzieren werden. Generell abgelehnt wird die Bedingung von einigen Teilnehmenden aus Wirtschaftskreisen (z.B. economiesuisse und SGV), während andere beantragen, die Bedingung zeitlich zu lockern (u.a. EnAW, GGS, swisscleantech und swissmem). Das Auslaufen der Verminderungsverpflichtungen im Jahr 2040 ist für die Mitglieder der Klima-Allianz und die SP zu spät, wird aber von mehreren Kantonen begrüsst. Dieses Zieljahr ist jedoch für Teilnehmende der Wirtschaftskreise zu früh.
Dass Unternehmen mit einer Verminderungsverpflichtung von der Rückverteilung der Mittel aus der CO2-Abgabe ausgeschlossen werden sollen, stösst bei den Wirtschaftskreisen auf Widerstand (u.a. economiesuisse, IG Detailhandel und SGV). Dem entgegen fordern links-grüne Teilnehmende (wie Grüne, Mitglieder der Klima-Allianz, SP, SGB und auch EVP), die Ausnahme von der Rückverteilung auch auf EHS-Unternehmen auszuweiten.
Für die glp, die Grünen, die SP sowie Umweltorganisationen und das ewz ist die Sonderbehandlung von Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen (WKK-Anlangen) bezüglich der Rückerstattung der CO2-Abgabe abzuschaffen. Dem Gegenüber soll die Rückerstattung gemäss Wirtschaftsverbänden und Regio Energie Solothurn unabhängig von der Leistungsgrösse der WKK-Anlagen gewährt werden.
Über die Vernehmlassungsvorlage hinaus ist es einigen Vertretern der Wirtschaft (wie cemsuisse,
IGEB, SGV) ein Anliegen, dass neben den privaten auch öffentlich-rechtliche Unternehmen ihre Emissionen reduzieren müssen, anderen (u.a. IGEB und metal.suisse) ist wichtig, dass Emissionsreduktionen in EHS-Unternehmen analog zur EU in der Schweiz finanziell unterstützt werden. Links-grüne Teilnehmende (v.a. SP und Mitglieder der Klima-Allianz) fordern indes die Überarbeitung und Verschärfung der Branchenvereinbarungen mit den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA).
5.6 Finanzwirtschaft
Die vorgeschlagene Bestimmung zur Überprüfung der klimabedingten finanziellen Risiken wird u.a.
von den Teilnehmenden der Finanzbranche (SBVg) und der FDP begrüsst. Abgelehnt wird die Bestimmung sowohl, weil sie unzureichend (z.B. Kanton ZH, Lausanne und Partito Comunista) als auch unnötig sei (SGV und SVP). Unter anderem links-grüne Organisationen beantragen weitergehende Regulierungen des Finanzsektors (glp, Grüne und Mitglieder der Klima-Allianz).
5.7 Förderung der Innovation
Das EnG wird wenig diskutiert. Die Mitglieder der Klima-Allianz und die SP fordern jedoch die Übernahme der Formulierung, wie sie vom Parlament verabschiedet worden sei.
9/39 BAFU-D-9E8B3401/1572