Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1

Der Erhöhung der Teilzweckbindung würden einige Teilnehmende die Erhöhung der CO2-Abgabe vorziehen (EVP, Mitglieder der Klima-Allianz, Ökostrom Schweiz, SP, SSES und UFS; siehe dazu auch Kapitel 6.9). Umgekehrt sieht es der Kanton GR.

Die BPUK sowie die Kantone UR, GL, ZG, FR, SG, AG und TI begrüssen zudem die Bestimmung, wonach nicht ausgeschöpfte Mittel in den nächsten Rechnungsjahren weiterverwendet werden dürfen, solange sie 150 Millionen Franken nicht übersteigen. Während der Energie Club Schweiz die Senkung dieses Betrags auf 50 Millionen Franken beantragt, möchte Geothermie Schweiz diesen Betrag nicht plafonieren. Die Kantone LU, VD, GE und JU möchten, dass diese Mittel auf den in Artikel 34 Absatz 1 vorgesehenen Betrag fürs Gebäudeprogramm aufgeschlagen werden. Gemäss der glp sollten die nicht ausgeschöpften Mittel in einen Sanierungsfonds eingelegt werden.

Artikel 34

Damit die zusätzlich zweckgebundenen Mittel aus der CO2-Abgabe dem Gebäudeprogramm zukommen können, beantragen mehrere Teilnehmende, den maximalen fürs Gebäudeprogramm verfügbare Betrag in Absatz 1 zu streichen (Kantone UR, GL, SG, AG, TI, VD, NE, GE, JU sowie BPUK, FRI und Gemeindeverband). Ähnlich argumentierend fordern die Kantone FR, SH, TG, VD, VS sowie aeesuisse, Centre Patronal, Grüne, Junge Grüne, Städeverband und swissolar die Erhöhung des Maximalbetrags. Die FDP hingegen begrüsst, dass fürs Gebäudeprogramm keine zusätzlichen Mittel vorgesehen sind, und möchte das Gebäudeprogramm längerfristig durch ein privatwirtschaftliches System ersetzen.

Damit die kantonalen Gebäudeprogramme Globalbeiträge erhalten können, sollen sie den Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen und Ölheizungen, aber zusätzlich zu Absatz 2 Buchstabe a der Vernehmlassungsvorlage auch von Gasheizungen oder generell von fossilen Heizungen unterstützen (Kantone SH, AG, TG sowie Fachvereinigung Wärmepumpe Schweiz, InfraWatt, Satom SA und VFS). Eine entsprechende Ergänzungen von Ersatzneubauten fordern bauenschweiz, economiesuisse,

EIT.swiss, Entwicklung Schweiz, HotellerieSuisse, metal.suisse, Schweizerischer Baumeisterverband, SGV, Swiss Krono AG, The Branch und die VZI. USPI möchte, dass nur Kantone von den Globalbeiträgen profitieren können, in welchen weder Verbote von fossilen Heizungen noch Sanierungspflichten gelten. AgorA, ISOLSUISSE, Prométerre und die Mitglieder des SBV beantragen die Ausweitung des Gebäudeprogramms auf Gebäude von (landwirtschaftlichen) Betrieben und Holzbau Schweiz, Lignum, Senke Schweizer Holz und Swiss Krono AG regen die Abgeltung der Substitution von Baumaterialien durch Holz sowie die Lebenszyklusanalyse von Baumaterialien an. Für die Satom SA und den svu ist wichtig, dass Neuanschlüsse an weitgehend nicht-fossil betriebene Wärmenetze einem Heizungsersatz grundsätzlich gleichgestellt sind.

Eine Privatperson stört sich daran, dass der Bund die Beiträge von den Massnahmen der Kantone abhängig macht. Die Kantone SH und TG möchten, dass der Sockelbeitrag anders als in der Vorlage (Abs. 2 Bst. b) bis zu 60 Prozent der verfügbaren Mittel ausmachen kann. Die BPUK sowie die Kantone UR, GL, FR, SG und AG heben hervor, dass der Faktor Zwei bei der Berechnung des Ergänzungsbeitrags (maximal das Doppelte des von einem Kanton für sein Gebäudeprogramm bewilligten Kredits) auch langfristig gewährleistet sein soll. Der Kanton BE sowie EVP, Mitglieder der Klima-Allianz, SP, SSES und svu fordern, dass die Ergänzungsbeiträge bis zum Dreifachen der von den Kantonen bewilligten Mittel betragen dürfen. Für die Kantone ZG und FR wäre hingegen ein Mindestfaktor wichtig, welcher zu grosse Differenzen zwischen den Ergänzungsfaktoren der Kantone verhindert.

Die Förderung von Impulsprogrammen für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen über die Kantone gemäss Artikel 34 Absatz 3 wird von vielen Kantonen (LU, OW, NW, GL, FR, SO, SG, AG und TI) sowie aeesuisse, BPUK, Centre Patronal, ETH-Rat, EVP, FER, den Mitgliedern der Klima-Allianz, MV, Raiffeisen Schweiz, Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen, SP, SSES und swissolar begrüsst. Einige Teilnehmende - darunter die Kantone BE, FR, VD sowie EVP, Grüne, Junge Mitte Schweiz, SP und SGB - erachten den Förderbetrag jedoch nicht als ausreichend und ECO SWISS schlägt vor, die Mittel aus den diversen Sanktionen nach dem CO2-Gesetz für diese Förderung oder jene der Geothermie zu nutzen. Für den SGB und Travail.Suisse ist aber wichtig, dass 25/39

BAFU-D-9E8B3401/1572