Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1

Artikel 13

Im Bereich der Sanktionszahlungen für jedes Gramm CO2/km über der individuellen Zielvorgabe bringen economiesuisse, HotellerieSuisse, SGV und VFAS ein, dass der Betrag aufgrund der Währungssituation nach unten korrigiert werden müsse. Dem gegenüber fordern Lausanne, die Stadt Zürich und der Städteverband eine Erhöhung der Sanktionen. Unabhängig vom konkreten Sanktionsbeitrag ist gemäss CCL Schweiz eine Methode einzuführen, die den CO2-Preis bei Sanktionszahlungen festlegt.

Dieser Antrag bezieht sich auch auf andere Artikel, in welchen Sanktionsbeträge definiert werden (z.B. Artikel 29 und 32).

Artikel 13a

Gemäss economiesuisse, SGV und VFAS ist auf die Veröffentlichung der Angaben über die Erreichung der Zielvorgaben zu verzichten, weil diese Falschinformation und Wettbewerbsverzerrung fördere.

Der Kanton GE möchte, dass analog zur EU der Anteil an neuzugelassenen Fahrzeugen, welche ausschliesslich mit erneuerbaren Energien angetrieben werden, definiert wird. Beim Autokauf soll es gemäss den Mitgliedern der Klima-Allianz und dem VCS finanzielle Anreize geben, weshalb diese Teilnehmenden eine Bonus-Malus-System ähnlich wie jenes in Frankreich vorschlagen, wobei sowohl der Bonus wie auch der Malus auch vom Fahrzeuggewicht abhängig sein könnte.

6.4 Erneuerbare Treibstoffe für den Landverkehr

Artikel 13b

Die Akademien der Wissenschaften, Climeworks, FER, Groupe E, swisscleantech, Synhelion und VSE begrüssen die Pflicht zum Inverkehrbringen von erneuerbaren Treibstoffen (Verminderungsquote), da dadurch die Entwicklung der erneuerbaren Treibstoffe vorangetrieben werde. Auch eine Privatperson sieht in der Verminderungsquote Potential. Biomasse Suisse und die glp fordern die Aufhebung der Obergrenze der Verminderungsquote. Die Stadt Zürich und der Städteverband erachten eine Quote von mindestens 10 Prozent als angebrachter. Eine Privatperson kann sich vorstellen, dass die Quote schrittweise erhöht würde.

Die vorgeschlagene Verminderungsquote wird allerdings von vielen Teilnehmenden kritisch beurteilt. Gemäss arv Baustoffrecycling verhindert die vorgeschlagene Verminderungsquote eine übergeordnete einfache und technologieoffene Bepreisung der CO2-Emissionen. Grüne und Junge Grüne bezeichnen die Verminderungsquote als «reine Übergangslösung mit geringem Effekt», die Mitglieder der Klima-Allianz, die SP und der VCS als «Verlegenheitsmassnahme». Die Satom SA bezweifelt die Wirksamkeit einer Verminderungsquote und der Kanton VD findet, dass der Einsatz von erneuerbaren Treibstoffen die Nutzung von ineffizienten Technologien verlängere. Einerseits fordern die Mitglieder der Klima-Allianz, SP und VCS verschärfend, dass nur die Netto-Emissionsreduktion im Vergleich zu fossilen Treibstoffen an die Quote angerechnet werden kann. Andererseits kritisieren ACS, AGVS, Allianz Fossilfreie Logistik, auto-schweiz, Biofuels Schweiz, Centre Patronal, Coop, IG Detailhandel, Migros, strasseschweiz und TCS das Instrument, weil es zu einem markanten Anstieg der Treibstoffpreise führen würde. Gerade im Güterverkehr würde die Verminderungsquote zu Rückschritten führen, weil Transporteure gemäss Biofuels Schweiz, Coop, IG Detailhandel und Migros wieder auf die günstigeren, fossilen Treibstoffe zurückgreifen würden. Eine Ausnahme von der Mineralölsteuer für erneuerbare Treibstoffe im Güterverkehr wird von Biofuels Schweiz und dem SGV (hier als Eventualiter) als Lösung vorgeschlagen.

Der AGVS begrüsst grundsätzlich, dass erneuerbare Treibstoffe gefördert werden sollen. Aufgrund des erwartenden Preisanstiegs soll aber am bestehenden System der Erleichterungen bei der Mineralölsteuer für erneuerbare Treibstoffe festgehalten werden. Das Festhalten an der Steuererleichterung bevorzugen auch AgorA, Avenergy, Biomasse Suisse, Carbura, Coop, ECO SWISS, IG Detailhandel, Migros, Prométerre, Mitglieder des SBV, SGV, SWISS und Edelweiss, TCS und Varo Energy. Auf die Kompensation der Steuerausfälle sei zu verzichten. Gemäss aeesuisse, Allianz Fossilfreie Logistik,

18/39 BAFU-D-9E8B3401/1572