Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
dern der Klima-Allianz, SP und SSES ein Anliegen, dass nur Emissionsrechte und Emissionsminderungszertifikate für Emissionsreduktionen ab 2020 übertragen werden können.
6.14 Änderung anderer Erlasse
6.14.1 Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996
Artikel 12
Biofuels Schweiz beantragt, dass der Steuertarif in Artikel 12 des MinöStG für erneuerbare Treibstoffe um den Konversionsfaktor korrigiert wird.
Artikel 12b
Auf Anträge bezüglich den Erleichterungen auf der Mineralölsteuer für biogene Treibstoffe wird in Kapitel 6.4 eingegangen.
Artikel 18
Die vorgeschlagene Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmungen wird vom Kanton LU sowie Alpiq, FDP, Junge Mitte Schweiz, den Mitgliedern der Klima-Allianz, LITRA, Post AG, einer Privatperson, Romande Energie SA, Städteverband, swisscleantech, SP und VöV begrüsst. Bei den Kantonen OW und JU sowie RKBM, STV, SAB und Arbeitsgruppe Berggebiet stösst die Regelung jedoch auf Ablehnung.
Viel Unterstützung erhält der Antrag auf eine gestaffelte Abschaffung der Rückerstattung (Kantone UR, OW, GL, AI, AG, TI, VS, NE sowie aeesuisse, BPUK, Die Mitte, LITRA, RKGK, STV, SAB, Gemeindeverband, SGB, swisscleantech, swissolar und VöV), zudem soll zwischen Orts- und Regionalverkehr differenziert werden. Eingebracht werden sowohl die Wiederaufnahme des diesbezüglichen Artikels aus der vom Volk abgelehnten Totalrevision als auch ein Vorschlag des VöV. energie-wende-ja
möchte eine sofortige Aufhebung der Rückerstattung, während die Kantone NW und TG die Abschaffung auf 2030 verschieben möchte. Gemäss dem Kanton ZH und dem SEV hingegen soll die Aufhebung der Rückerstattung nur für Neufahrzeuge und Schiffsneumotorisierungen gelten, welche nach 2025 in Betrieb genommen werden.
6.14.2 Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19. Dezember 1997
ACS, Coop, FDP, Grüne, IG Detailhandel, Junge Grüne, Migros, Post AG, strasseschweiz, Tra-
vail.Suisse und VSE unterstützen die Befreiung von bestimmten Fahrzeugen des Schwerverkehrs von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der Artikel 4 sei jedoch technologieneutral zu formulieren, kritisieren die Kantone FR und VD sowie u.a. einige Vertretende der Wirtschaft (z.B. economiesuisse und swissmem), der Auto- und Logistikbranche (z.B. ASTAG, auto-schweiz, Biofuels Schweiz und IG Detailhandel), aeesuisse, Empa, FDP, swisscleantech, VSE und VSG. Dies auch im Sinne der Motion 19.4381. Die Mitglieder der Klima-Allianz, SP und VCS hingegen begrüssen die vorgeschlagene Formulierung explizit auch, weil sie technologieneutral sei. Der Kanton OW lehnt die Befreiung von der LSVA generell ab, da diese den Bestrebungen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene widerspreche. Die Kantone UR, SG und VS sprechen die Ertragseinbussen für die Kantone an.
Darüber hinaus sei eine gänzliche Befreiung von der LSVA auch für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge nicht angebracht, weshalb gemäss einer Reihe von Teilnehmenden eine teilweise Befreiung möglich sein sollte (aeesuisse, Allianz Fossilfreie Logistik, ASTAG, SBB, swisscleantech, VCS und VöV). Die vorgeschlagene Befristung der Befreiung wird von ASTAG begrüsst, während Swisscofel eine unbefristete Befreiung vorzieht. economiesuisse fordert mehr Planungssicherheit durch die Definition der Befreiungszeit ab Fahrzeug-Immatrikulation und Alpiq, Coop, Förderverein H2 Mobilität, H2 Energy AG, IG Detailhandel, Migros zufolge sei die Befreiung bis 2035 zu gewähren. Laut ACS, auto-schweiz und strasseschweiz wäre sogar eine Befreiung bis 2040 angebracht. Eine Verlängerung sollte laut Romande Energie SA je nach Preisentwicklung ins Auge gefasst werden. Für die Grünen und Jungen
31/39 BAFU-D-9E8B3401/1572