Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
nenwagen darauf achtet, dass die durchschnittliche Senkungsrate mit jener der Zielwerte der EU übereinstimmen.
Der vorgeschlagene Absatz 2 sieht vor, dass sich der Bundesrat bei allfälligen Erleichterungen beim Übergang zu neuen Zielwerten an der EU orientieren muss. Für den Energie Club der Schweiz, die Grünen, die Jungen Grünen und die Stadt Zürich sind keine Erleichterungen mehr nötig, weshalb der Absatz gestrichen werden kann. Der vorgeschlagene Absatz wird von den Mitgliedern der Klima-Allianz, der SP und dem VCS zwar der geltenden Regelung vorgezogen. Diese Akteure würden es jedoch begrüssen, wenn zukünftig das Parlament potentielle Erleichterungen beschliessen müsste. Bei den Erleichterungen sei insbesondere ein Swiss Finish zu vermeiden, weshalb AGVS, auto-schweiz, SGV und strasseschweiz den Bundesrat zum Erlassen von Erleichterungen verpflichten wollen. Die Erleichterungen sollen solange gelten wie in der EU.
Die Berücksichtigung der Regelungen der EU ist economiesuisse und VFAS ein grosses Anliegen,
weshalb sie sicherstellen wollen, dass Artikel 10a Absatz 4 nicht gestrichen wird.
Artikel 10b
Aufgrund der Entwicklungen in der EU fordern die Mitglieder der Klima-Allianz, SP und VCS, dass der Bundesrat der Bundesversammlung bereits für die Zeit nach 2025 Vorschläge für die weitergehenden Verminderungen der Emissionen von Fahrzeugen unterbreitet. Dem entgegen ist es gemäss dem Förderverein H2 Mobilität und H2 Energy AG nicht nötig vor 2035 neue Massnahmen vorzusehen. Erst bis dahin würden die Potentiale der getroffenen Massnahmen ausgeschöpft. Für IPCCS braucht es eine jährliche Berichterstattung, welche Massnahmenvorschläge für den Fall enthält, dass der Zielerreichungspfad nicht eingehalten wird.
Artikel 11
Einigen Akteuren ist es ein Anliegen, dass die Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts bei der Berechnung der Fahrzeugemissionen keine Anreize für schwere Fahrzeuge schafft. Gemäss der Stadt Zürich soll die Berücksichtigung des Gewichts schrittweise abgeschafft werden. Die Mitglieder der Klima-Allianz, SP und VCS fordern die sofortige, vollständige Abschaffung.
Dieselben Akteure beantragen, dass Fahrzeuge zuerst aus den Flotten ausgenommen werden müssen, damit sie dann an Kompensationsprojekte angerechnet werden können. Zudem sollen Fahrzeuge nur innerhalb vom Emissionsgemeinschaften abgetreten werden können.
Eine Privatperson möchte, dass die Berechnung der Emissionen bei Fahrzeugen, die mit erneuerbaren Methan oder Erdgas betrieben werden, zu deren Vorteil angepasst wird. Gemäss den Akademien der Wissenschaften und der Empa sollen Ökoinnovationen mit in die Bestimmung der CO2-Emissionen eines Fahrzeugs einbezogen und gleichzeitig berücksichtigt werden, ob Fahrzeuge mit Erdgas betrieben werden können. Ebenfalls soll das Inverkehrbringen von synthetischen Treibstoffen an die Zielerreichung von Fahrzeugflotten angerechnet werden können, was auch ACS, auto-schweiz, Clean Fuel Now, economiesuisse, FDP, SGV, strasseschweiz, TCS und VSG fordern.
Artikel 12
Die Abschaffung der «Super credits» für besonders emissionsarme Fahrzeuge wird vom Kanton VD und der glp klar begrüsst. economiesuisse bringt ein, dass mit erhöhter Handelbarkeit von CO2-Emissionen für Importeure und Hersteller der Umweltschutz effektiv gefördert würde, weil dies ein Anreiz für Importeure sei, ihre Zielwerte zu unterschreiten. Entsprechend wird die Übertragbarkeit von Zielwert-Unterschreitungen auf Folgejahre gefordert (auch VFAS).
Der VFAS möchte, dass auch die Verbrauchswerte nach dem US-Testverfahren akzeptiert werden,
weshalb der Artikel 12 Absatz 2 umzuformulieren sei. Dieser Antrag wird von economiesuisse und dem SGV unterstützt.
17/39 BAFU-D-9E8B3401/1572