Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1

Climeworks und SWISS und Edelweiss befürworten die Festlegung eines Mindestanteils erneuerbarer synthetischer Flugtreibstoffe (Art. 13d Abs. 1). Der Fokus auf erneuerbare synthetische Flugtreibstoffe wird auch von den Mitgliedern der Klima-Allianz, den Grünen, Jungen Grünen und den UFS angeregt. Die Handelskammer beider Basel beantragt die Zulassung von massenbilanzierten Produkten. umverkehR ist von der vorgeschlagenen Beimischpflicht enttäuscht und verlangt, dass ab 2030 überhaupt nur noch erneuerbare synthetische Flugtreibstoffe zulässig sind.

Warum entgegen der Regelung in der EU nicht die Luftfahrtunternehmen, sondern die Anbieter von Flugtreibstoffen zur Erfüllung der Beimischquote verpflichtet werden, ist für die Mitglieder der Klima-Allianz und die SP unverständlich. Die Flughafen Zürich AG und die SIAA ergänzen denn die Vorlage auch um die Möglichkeit, dass der Bundesrat die Beimischpflicht zur Reduktion von Umgehungsmöglichkeiten auf Airlines ausdehnen kann.

Die Mitglieder der Klima-Allianz, SEV und SP beantragen entgegen der Vernehmlassungsvorlage (Art. 13d Abs. 2) die Festschreibung von einer Beimischquote von mindestens 10 Prozent im Gesetz, und dass die Schweizer pro-Kopf Emissionen, die Schweizer Kaufkraft und die internationale Abgabesituation berücksichtigt werden. Auch den Grünen und den Jungen Grünen ist die im erläuternden Bericht vorgeschlagene Quote zu tief. GastroSuisse regt die Festlegung der Obergrenze auf Gesetzesebene an. Die Orientierung an der EU bei der Festlegung der Quote wie auch generell bei der Ausgestaltung der Beimischpflicht ist hingegen dem Kanton ZH sowie AERIA+, Aerosuisse, Aviationsuisse, economiesuisse, FDP, Handelskammer beider Basel, KLUG, SWISS und Edelweiss, Synhelion, VCS, VeFeF und der Zürcher Handelskammer ein grosses Anliegen. Innerhalb der Richtlinien der EU sollte die Schweiz gemäss swisscleantech jedoch eine Vorreiterrolle einnehmen und das Ambitionsniveau der Beimischquote regelmässig anpassen.

Aerosuisse, economiesuisse, HotellerieSuisse, Flughafen Zürich AG, SIAA und STV fordern, dass die Beimischquote dahingehend flexibler wird, als dass die Quote im Durchschnitt einer bestimmten Zeitperiode erfüllt werden muss und nicht wie in Artikel 13d Absatz 3 vorgeschlagen im Jahresdurchschnitt. Dadurch soll besser auf den Markt für erneuerbare Flugtreibstoffe reagiert werden können. Alternativ sei die Quote bei Angebotslücken auf dem internationalen Markt vorübergehend zu reduzieren. Zudem ist gemäss economiesuisse und SWISS und Edelweiss auf die Möglichkeit, zur Erfüllung der Beimischquote Gemeinschaften zu bilden, zu verzichten, da dies das Risiko von Preisabsprachen erhöhe.

Mit einer weiteren Flexibilisierung, welche von Aerosuisse, economiesuisse, HotellerieSuisse, Flughafen Zürich AG, SIAA, STV, swissmem und SWISS und Edelweiss gefordert ist, sollen Verpflichtete die Quote durch Zukauf von internationalen Zertifikaten für erneuerbare Flugtreibstoffe erfüllen können (sogenanntes «Book and Claim»). Gemäss den genannten Teilnehmenden sei der Handel mit Zertifikaten insbesondere der Sanktionierung bei Nicht-Erfüllung der Quote vorzulagern. Die Flughafen Zürich AG schlägt zusätzlich einen inländischen Zertifikatehandel vor, damit die Beimischung nicht an jedem Flughafen umgesetzt werden müsse.

Die Bestimmung in Artikel 13d Absatz 4 wonach der Bundesrat Massnahmen zur Verhinderung von sogenanntem Tankering vorsehen kann, wird von economiesuisse, Flughafen Zürich AG, Hotellerie-Suisse, SIAA und SWISS und Edelweiss begrüsst. Allerdings soll sich der Bundesrat auch hier an den internationalen Regelungen, insbesondere jenen der EU, orientieren (zusätzlich: Aerosuisse). Für den Genève Aéroport ist diese Bestimmung zu präzisieren und Aerosuisse und SWISS und Edelweiss wünschen sich Massnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der lokal ansässigen Fluggesellschaften gegenüber nicht-Europäischen Fluggesellschaften.

Während eine jährliche Berichterstattung über die Einhaltung der Beimischquote für Aerosuisse, economiesuisse, Flughafen Zürich AG, SIAA und SWISS und Edelweiss sinnvoll erscheint, sehen diese Teilnehmenden keinen Nutzen, darin den Bund über die aufgewendeten Kosten zu informieren. Artikel 13d Absatz 6 ist auch nach der FDP und dem Kanton ZH zu streichen.

20/39 BAFU-D-9E8B3401/1572