Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
tionale Bescheinigungen einer glaubwürdigen und selbstbestimmten Klimapolitik und die SP nennt es «Ablasshandel». Der Absatz sei entsprechend zu streichen. Stattdessen soll Artikel 5 des geltenden Gesetzes beibehalten werden. Die Streichung von Artikel 4 Absatz 5 wird auch von den Mitgliedern der Klima-Allianz, SSES und UFS gefordert. Im Gegensatz dazu begrüssen Avenergy und economiesuisse die Option, das Reduktionsziel durch Zukauf von internationalen Bescheinigungen zu erreichen, da diese Regelung Voraussetzung dafür sei, dass der maximale Kompensationsaufschlag bei 5 Rappen pro Liter belassen werden könne. Auch KliK begrüsst die Bestimmung und geht davon aus, dass der Zukauf nötig sein wird. Unter anderem aufgrund des Kostenrisikos empfiehlt IPCCS die Limitierung des Zertifikate-Erwerbs auf maximal 20 Prozent der notwenigen Reduktionsleistung. Die glp akzeptieren diese Bestimmung im Sinne einer Übergangslösung. Dem Kanton UR fehlen Szenarien zu den Auswirkungen dieser Regelungen auf die finanziellen und personellen Ressourcen von Bund und Kantonen und bedauert, dass in der Vorlage keine anderen Finanzierungsquellen als der allgemeine Bundeshaushalt für den Zukauf der nötigen Auslandkompensationen zur Zielerreichung aufgezeigt werden.
Die Kantone BS und BL fordern die eine andere Finanzierungsquelle als der allgemeine Bundeshaushalt.
Aerosuisse, economiesuisse, Flughafen Zürich AG, Genève Aéroport, HotellerieSuisse, SIAA, STV,
SWISS und Edelweiss beantragen in einem zusätzlichen Absatz 6 zu Artikel 4 festzuhalten, dass der Bundesrat wo möglich internationale Standards insbesondere jene der EU berücksichtigt.
Artikel 5
Artikel 5 hält fest, dass erzielte Emissionsverminderungen und Erhöhungen der Senkenleistungen nur einmal angerechnet werden können. Der Energie Club Schweiz und Swiss Krono AG begrüssen die Bestimmung. Für den Kanton JU ist die einmalige Anrechnung eine Bedingung für die Glaubwürdigkeit des Kompensationssystems, weshalb Anbieter die einmalige Anrechnung ausweisen müssen. Zwar wird die Regelung auch vom Kanton VD begrüsst, jedoch fragt sich dieser, wie die einmalige Anrechnung bei der Vielzahl an privaten und öffentlichen Anbietern verifiziert werden kann. Der Swiss
Krono AG ist es indes ein Anliegen, dass bestehende Kompensationsprojekte soweit Vorrang haben, als dass neue Kompensationsprojekte die Doppelzählung zu den bestehenden nachweislich ausschliessen müssen und nicht umgekehrt. Bauenschweiz, Holzbau Schweiz Lignum und metal.suisse möchten die Bestimmung um Substitutionsleistungen ergänzen. Die beiden letzteren präzisieren, dass dabei die Lebenszyklen des Holzes berücksichtigt werden soll.
Artikel 6
Die Auslandkompensation im Rahmen der internationalen Bescheinigungen per se wird von der Zürcher Handelskammer begrüsst. Damit keine Schweiz-spezifischen Anforderung an internationale Bescheinigungen gestellt werden schlagen Arxada AG, Lonza AG und scienceindustries eine alternative Formulierung vor. Auch für den SGV ist wichtig, dass alle Bescheinigungen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris in der Schweiz angerechnet werden können, sofern inhaltliche Qualitätskriterien erfüllt sind. Anders sieht das Travail.Suisse, gemäss welcher die Auslandkompensation erhebliche Probleme birgt, weshalb sie auf 2030 zu befristen sei. Dass neben Emissionsverminderungen auch Senkenleistungen internationale Bescheinigungen generieren können, wird wiederum von cemsuisse, Climeworks und IGEB unterstützt. AefU hingegen unterstützt die Zulassung von geologischer Sequestrierung als Kompensationsprojekte nicht. Climeworks weist zudem darauf hin, dass spätestens auf Verordnungsstufe Anforderungen an die Permanenz der Senkenleistungen, eine Priorisierung von langfristigen Lösungen und Messstandards definiert werden müssen. Der Kanton VD und CCL
Schweiz plädieren zudem für eine klarere Differenzierung zwischen Emissionsverminderungen und der Erhöhung von Senkenleistungen. Weil die Bestimmung die biologische Sequestrierung im Ausland als bescheinigbare Projekte ausschliesst, wird sie von economiesuisse, HotellerieSuisse, Stiftung KMU Clima, STV, VSS und dem VSLF kritisiert. Die Swiss Krono AG fordert dahingehend, dass für internationale und nationale Bescheinigungen dieselben Anforderungen gelten. Den Mitgliedern der Klima-Allianz, der SP und der SSES ist es ein Anliegen, dass der Bundesrat auch für Bescheinigungen auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt Anforderungen definiert.
13/39 BAFU-D-9E8B3401/1572