Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 39 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAFU-233.11-1861/9/2/1
Grünen ist der Förderzeitraum zu starr und swisscleantech könnte sich eine gestaffelte Abschaffung der Befreiung vorstellen. Auch für die Alpen-Initiative ist die Befreiungsdauer zu lange (auch VöV) und soll mit der für 2023 angekündigten Revision der LSVA abgestimmt werden. Dass die LSVA rasch weiterentwickelt werden soll, wird auch vom Kanton LU verlangt.
Im Weiteren sollen Fahrzeuge, die mit fossilem Wasserstoff betrieben werden, keine Befreiung erhalten (arv Baustoffrecycling) und die Ausnahme des öffentlichen Verkehrs von der LSVA soll gestrichen werden (Alpiq).
6.14.3 Energiegesetz vom 30. September 2016
Artikel 51
Ins EnG sollen der Stadt Zürich zufolge auch Massnahmen gegen graue Emissionen aus dem Erstellen von Gebäuden aufgenommen werden. Die Grünen, Jungen Grünen und der MV beantragen die stärkere Bekämpfung von missbräuchlichen Mietzinserhöhungen sowie Kündigungen aufgrund von Sanierungen durch eine Ergänzung von Artikel 51 Absatz 3 des EnG. Im Weiteren verlangt der MV in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vom 9. Mai 199020 die Senkung des Anteils der Kosten von umfassenden Überholungen, welcher als wertvermehrende Investitionen gilt.
Artikel 53
Der Kanton GR sowie ETH-Rat, Synhelion und Travail.Suisse begrüssen die in der Vernehmlassung vorgeschlagene verstärkte Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten im EnG. Die Mitglieder der Klima-Allianz, SP, SSES und svu schlagen entgegen der Vernehmlassungsvorlage vor, die Zusatzkosten ganz zu übernehmen, wie dies vom Parlament verabschiedet worden sei. Gemäss Groupe E und dem Verein der H2-Produzenten sollen die niedrige Technologiereife und das hohe finanzielle Risiko keine kumulativen Bedingungen für die ausnahmsweise Gewährung von 70 Prozent der anrechenbaren Kosten sein.
6.14.4 Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948
Die Kantone ZH, GE sowie AERIA+, Aviationsuisse, Climeworks, economiesuisse, FDP, Flughafen Zürich AG, Genève Aéroport, HotellerieSuisse, STV, SIAA, SWISS und Edelweiss, Synhelion und Travail.Suisse begrüssen die in Artikel 103b vorgeschlagene Förderung von Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr. Fast alle dieser Teilnehmenden möchten den Bundesrat zu dieser Förderung verpflichten (Streichen der Kann-Formulierung). SWISS und Edelweiss halten fest, dass die vorgesehenen Mittel nicht ausreichend sind und auch nach Climeworks sollte die Förderung umfangreicher ausfallen. Der Kanton ZH regt an, die Gelder aus den Versteigerungen der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge für diese Förderung zu nutzen, während die Mitglieder der Klima-Allianz, SEV, SP, VCS und VeFeF einerseits eine Erhöhung des Anteils der Spezialfinanzierung Luftverkehr für Umweltschutzprojekte und andererseits die Einführung einer Privatflugabgabe fordern. Wichtig ist dem Kanton FR, dass die Energiequellen der erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffe im Gesetz präzisiert werden, um sicherzustellen, dass die die Emissionen der Luftfahrt auch wirklich reduzieren. Einzig eine Privatperson und der Kanton JU sprechen sich gegen diese Bestimmung aus.
6.14.5 Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983
Aerosuisse, Arxada AG, Biofuels Schweiz, Biomasse Suisse, economiesuisse, Flughafen Zürich AG, Genève Aéroport, Lonza AG, SGV, scienceindustries, SIAA, SWISS und Edelweiss und swissmem beantragen in diversen Artikeln der Vernehmlassungsvorlage zum USG, die Berücksichtigung oder Übernahme der Regelungen der EU festzuhalten. Synhelion hingegen begrüsst die dafür in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Formulierungen.
Artikel 7
20 SR 221.213.11
32/39 BAFU-D-9E8B3401/1572