Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/16: Neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika und Änderung der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten · 38 Seiten

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5 Allgemeine Bemerkungen zum Gesamtprojekt

5.1 Politische Parteien

Für die Mitte steht die Patientensicherheit an oberster Stelle und sie unterstützt daher die Ergänzung des Medizinprodukterechts, um die Versorgung der Schweiz mit sicheren und leistungsfähigen Medizinprodukten sicherzustellen. Die Mitte fordert dabei, dass das Wohl der Patientinnen und Patienten und nicht wirtschaftliche Überlegungen und Profit im Vordergrund stehen. Die gleichberechtigte Teilnahme Schweizer Unternehmen am europäischen Binnenmarkt für Medizinprodukte müsse unterstützt werden, wobei die Weiterentwicklung der Medizinstandards der Schweizer Unternehmen in Übereinstimmung mit den europäischen Standards erfolgen müsse, damit die Swissmedic weiterhin im Verbund mit den europäischen Behörden eine leistungsfähige Marktüberwachung der Medizinprodukte durchführen könne und Schweizer Herstellern der Zugang zum europäischen Binnenmarkt offenbleibe.

Die SVP lehnt die beiden Verordnungsentwürfe ab. Die beiden Entwürfe würden von einer überholten Realität ausgehen, da die Schweiz seit dem 26. Mail 2021 in Bezug auf Medizinprodukte als Drittstaat im EU-Handelsraum behandelt werde. Aus Sicht der SVP sei es nicht mehr notwendig, die für die gesamte Schweizer MedTech-Branche mit viel Bürokratie und Kosten verbundenen EU-Regelungen,

welche zahlreiche Unternehmen gar in ihrer Existenz bedroht hätten, nachzuvollziehen. Darüber hinaus lehnt es die SVP ab, den bürokratischen Aufwand für die Hersteller und den Kontrollaufwand für die Behörden derart massiv zu erhöhen. Die SVP hält zudem fest, dass die steigenden Kosten und die sinkende Anzahl von Produzenten eine signifikante Abnahme der Produktevielfalt zur Folge hätte und einige Produkte unter Umstände für eine gewisse Dauer gar nicht mehr verfügbar wären.

Auch die FDP lehnt den im Rahmen dieses Vernehmlassungsverfahrens unterbreiteten Vorschlag ab, befürwortet jedoch die Schaffung einer Verordnung über die In-vitro-Diagnostik. Wie die SVP, verweist auch die FDP auf den Drittland Status der Schweiz in der EU und fordert deshalb den Bundesrat auf, diese Verordnungen im Lichte dieser neuen Realität zu überarbeiten. Dies solle in enger Zusammenarbeit mit der betroffenen Industrie geschehen. Weiter weist die FDP darauf hin, dass der Sektor der medizinischen Geräte für die Schweizer Exportindustrie von besonderer Bedeutung sei, und dass es im Interesse der Patientinnen und Patienten sei, dass der Bundesrat sicherstelle, dass die Leistungserbringer jederzeit Zugang zu den notwendigen Medizinprodukten hätten.

5.2 Kantone

Die Kantone OW und SG weisen darauf hin, dass mit den vorliegenden Verordnungen die gesetzlichen Vorgaben für in vitro Diagnostika an die EU-Gesetzgebung angepasst werden, so dass im Bereich der Medizinprodukte die gleichen Marktzutrittsbedingungen wie in der EU gelten. Dies sei ganz im Sinne des MRA. Da die EU-Verordnungen, welche Gegenstand der vorliegenden IvDV sind, bereits beschlossen wurden, ergebe sich aber kein grosser Spielraum für Änderungswünsche.

Der Kanton OW hält weiter fest, dass mit der Revision die Anforderungen für alle involvierten Akteure erheblich verschärft werden. Weiter sei es im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, den direkten Zugang zu einer breiten Palette sicherer und qualitativ hochwertiger Medizinprodukte aus der EU zu haben. Vor diesem Hintergrund begrüsst der Kanton OW die vorliegenden Verordnungen.

Der Kanton SO ist mit der Vorlage, welche in der Hauptsache die Angleichung des Schweizer Medizinprodukterechts an die neue Regulierung der Europäischen Union (EU) zum Gegenstand hat, einverstanden.

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