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Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 33 Seiten

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Förderung und gegenseitiger Schutz von Investitionen. Abk. mit Indonesien

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(e) Ansprüche auf Geld oder auf eine vertragliche Leistung in Zusammenhang mit einem Geschäft, die einen finanziellen Wert aufweist;3

(f) Verträge über schlüsselfertige Anlagen, Bau, Management, Produktionskonzessionen, Gewinnbeteiligung und sonstige ähnliche Verträge;

(g) Lizenzen, Genehmigungen, Bewilligungen und ähnliche nach dem Recht der Vertragspartei gewährte Rechte;4 und

(h) sonstige materielle oder immaterielle, bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte und damit verbundene Eigentumsrechte wie Pachtverträge, Hypotheken und Pfandrechte.

In einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren erlassene Verfügungen oder ergangene Urteile oder in einem Schiedsverfahren erlassene Schiedssprüche fallen nicht unter den Begriff «Investition».

Im Sinne der Definition von Investition in diesem Artikel werden Erträge, die investiert werden, als Investitionen behandelt, und eine Änderung der Form, in der Vermögenswerte investiert oder reinvestiert werden, lässt ihre Einstufung als Investition unberührt.

(7) bedeutet «Investor»:

(a) eine natürliche Person, die nach dem Recht einer Vertragspartei Staatsangehörige dieser Vertragspartei ist; oder

(b) eine juristische Person, einschliesslich Gesellschaften, Körperschaften, wirtschaftliche Vereinigungen und andere Organisationen, die nach dem Recht der betreffenden Vertragspartei konstituiert oder sonst rechtmässig organisiert ist und ihren Sitz sowie eine substantielle Wirtschaftstätigkeit im Hoheitsgebiet derselben Vertragspartei hat;

die eine Investition getätigt hat;

(8) bedeutet «gebietsansässiges Unternehmen» ein Unternehmen, das direkt oder indirekt im Eigentum oder unter der Kontrolle eines Investors einer Vertragspartei steht und im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei ansässig ist. Ein Unternehmen ist

3 Zur Klarstellung: Der Begriff «Investition» umfasst keine Ansprüche auf Geldleistungen, welche ausschliesslich basieren auf: (a) kommerziellen Verträgen über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, oder (b) Kreditvergaben im Zusammenhang mit solchen kommerziellen Verträgen.

4 Ob eine besondere Art von Lizenz, Genehmigung, Bewilligung oder ein ähnliches Instrument (einschliesslich einer Konzession, sofern diese die Natur eines solchen Instruments aufweist) die Eigenschaften einer Investition aufweist, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art und dem Ausmass der Rechte ab, welche dem Inhaber gemäss den Gesetzen der Vertragspartei zustehen. Keine Eigenschaften einer Investition haben jene Instrumente, die keine gemäss dem Gesetz der Vertragspartei geschützten Rechte hervorrufen. Zur Klarstellung: Das Vorstehende hat keinen Einfluss auf die Frage, ob ein Vermögenswert, der mit einem solchen Instrument verbunden ist, die Eigenschaften einer Investition aufweist.