Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 31 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieförderungsverordnung
Ziff. 2 Inhalt des Gesuchs
Wie bei allen anderen Technologien sind dem Gesuch für Windenergieanlagen Angaben über die Anlage sowie ein Projektbeschrieb beizulegen. Darin sind insbesondere Angaben über den Perimeter des Projekts und die Standorte der geplanten Windenergieanlagen zu machen. Die genauen Anforderungen werden in den Gesuchsunterlagen definiert. Voraussichtlich wird verlangt, dass diese Angaben als Karte (PDF-Format) und als Shape-File eingereicht werden.
Wird eine bestehende Anlage komplett ersetzt (Repowering) oder ein bestehender Windpark mit einer neuen Anlage erweitert (Parkerweiterung), kann die Eignung des Standorts entweder durch bestehende Windmessungen, die den Anforderungen Ziffer 3.1 EnFV genügen, oder durch Betriebsdaten von Windenergieanlagen im Parkperimeter (Dauer der Windmessung oder der Betriebsdaten: mind. 12 Monate ohne Unterbruch, Datenverfügbarkeit: mindestens 80 Prozent) belegt werden. Unter Betriebsdaten sind die von einer bestehenden Windenergieanlage aufgezeichneten Windmessdaten gemeint.
Ziff. 3 Mindestanforderungen an Windmessungen und Ertragsgutachten
Zur Einreichung eines Gesuchs um Investitionsbeitrag müssen die Resultate einer Windmessung und ein Gutachten zum Energieertrag am Standort der Windenergieanlage vorliegen. Die Windmessungen sowie das Ertragsgutachten haben gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen. Diese richten sich nach den best-practice Methoden für Windmessungen und Ertragsprognosen, welche unter anderem in folgenden Richtlinien beschrieben werden:
- TR 6 – Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen, Technische Richtlinien der Fördergesellschaft Windenergie (in Deutsch und Englisch verfügbar).10
- Measnet-Procedure: Evaluation of site-specific wind conditions, International Network for Harmonised and Recognised Measurements in Wind Energy (nur Englisch verfügbar).11
Zur Erstellung eines Ertragsgutachten müssen die Anzahl der Windenergieanlagen, deren Dimensionen und Leistung definiert sein. Das Ertragsgutachten muss eine Dokumentation und Auswertung der Windmessungen, eine Langzeitkorrektur und eine allfällige Windfeldsimulation enthalten. Zudem sollen für alle geplanten Anlagenstandorte Ertragsprognosen mit dem geeignetsten Windenergieanlagentyp aufgezeigt werden. Die Ertragsprognosen müssen für jeden Windenergieanlagenstandort die Jahresmittelwerte folgender Parameterumfassen: Bruttoenergieertrag, Energieverlust durch gegenseitige Abschattung (Parkeffekt), Vereisungsdauer, Anlagenverfügbarkeit, Nettoenergieertrag und Anzahl Volllaststunden bezogen auf den Nettoenergieertrag. Das Ertragsgutachten muss ebenfalls eine Unsicherheitsrechnung enthalten. Diese soll die Parameter Windmessung, Langzeitkorrektur, Windfeldsimulation, Parkeffekt, Anlagenverfügbarkeit berücksichtigen.
Die Daten einer einjährigen Windmessung entsprechen in der Regel nicht dem langjährigen Mittel der Windverhältnisse. Zur Ermittlung eines repräsentativen langjährigen Mittelwerts der Windverhältnisse an einem Standort muss basierend auf langfristigen Messungen und statistischen Methoden eine Langzeitkorrektur durchgeführt werden. Ohne Langzeitkorrektur könnte es sonst zu signifikanten Über- oder Unterschätzungen des mittleren Jahresertrages bei der Ertragsprognose kommen. Die bekannteste Methode ist die Measure-Correlate-Predict (MCP) bzw. die Zeitreihenkorrelation.
Mit einem Windmessmast können die Windbedingungen an einem spezifischen Standort ermittelt werden. Gerade in hügeligem Gelände können sich die Windverhältnisse schon über kürzere Distanzen (d.h. innerhalb eines Windparkperimeters) erheblich verändern. Um genaue Informationen über die Windverhältnisse im gesamten Projektperimeter zu erhalten, ist eine Windfeldsimulation (auch Windmodellierung genannt) durchzuführen. Eine Windfeldsimulation benötigt als Eingangsdaten eine Windmessung an mindestens einem Punkt und ein Geländemodell.
10 https://wind-fgw.de/shop/technische-richtlinien/
11 www.measnet.com/wp-content/uploads/2016/05/Measnet_SiteAssessment_V2.0.pdf