Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/48: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV · 38 Seiten
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- Mehrkosten d. altersgerechten bezogen werden -> - Mind. 6 Wohneinheiten
Wohnung (10 Fr./Tag) Betreuungsbedarf - Grundbetreuung: 24h-Notruf
Betreuungsperson an 3 Werktagen
während mind. 1 h vor Ort und
An Werktagen während 5 h erreichbar
JU Betreutes Wohnen 5 880 Fr./Jahr für 1- Kantonale Zulassungsstelle prüft Voraussetzungen für Zuschlag an A: 5 880 Fr.
1,5 Zimmerwohnung und Anspruch Institution: E: 7 080 Fr. 7 080 Fr. für 2- und mehr - Gemeinschaftsraum und bauliche
Zimmerwohnung -> keine Normen
Krankheitskosten - 24h-Überwachungsdienst
- Anwesenheit einer Ansprechperson
- 2 Kontrollbesuche pro Woche
- Angebote Gruppenaktivitäten (2/Woche)
SG Betreutes Wohnen Mietzuschlag: Keine (HE wegen Wartejahr Anerkennung des Departementes: A: 7 200 Fr.
7 200 Alleinstehende ungeeignet) - Bedarfsbestätigung der E: 9 600 Fr. 9 600 Ehepaare Standortgemeinde
- Hindernisfreie Bauten
- Bereitschaftsdienst und Angebot
Grundbetreuung
Die Hälfte der HE wird als Einnahme
angerechnet. (Art. 12 VO
Krankheitskosten)
TG Bereitstellung Grundleistungen zum Arztbericht - Wohnung ist angegliedert an Heim 8 400 Fr.
betreuten Wohnen - Bewilligt von Kanton
Hinweis: Eine Übersicht über die ganze Schweiz ist kaum machbar, da zwar die Maximalbeträge für gewisse Leistungen (z.B. Pflege durch Angehörige) zwischen den Kantonen häufig übereinstimmen, die darunter subsumierbaren Leistungen wie auch die Voraussetzungen an die Kostenvergütung dieser Leistungen sich oft unterscheiden.