Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/48: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV · 38 Seiten

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- Mehrkosten d. altersgerechten bezogen werden -> - Mind. 6 Wohneinheiten

Wohnung (10 Fr./Tag) Betreuungsbedarf - Grundbetreuung: 24h-Notruf

Betreuungsperson an 3 Werktagen

während mind. 1 h vor Ort und

An Werktagen während 5 h erreichbar

JU Betreutes Wohnen 5 880 Fr./Jahr für 1- Kantonale Zulassungsstelle prüft Voraussetzungen für Zuschlag an A: 5 880 Fr.

1,5 Zimmerwohnung und Anspruch Institution: E: 7 080 Fr. 7 080 Fr. für 2- und mehr - Gemeinschaftsraum und bauliche

Zimmerwohnung -> keine Normen

Krankheitskosten - 24h-Überwachungsdienst

- Anwesenheit einer Ansprechperson

- 2 Kontrollbesuche pro Woche

- Angebote Gruppenaktivitäten (2/Woche)

SG Betreutes Wohnen Mietzuschlag: Keine (HE wegen Wartejahr Anerkennung des Departementes: A: 7 200 Fr.

7 200 Alleinstehende ungeeignet) - Bedarfsbestätigung der E: 9 600 Fr. 9 600 Ehepaare Standortgemeinde

- Hindernisfreie Bauten

- Bereitschaftsdienst und Angebot

Grundbetreuung

Die Hälfte der HE wird als Einnahme

angerechnet. (Art. 12 VO

Krankheitskosten)

TG Bereitstellung Grundleistungen zum Arztbericht - Wohnung ist angegliedert an Heim 8 400 Fr.

betreuten Wohnen - Bewilligt von Kanton

Hinweis: Eine Übersicht über die ganze Schweiz ist kaum machbar, da zwar die Maximalbeträge für gewisse Leistungen (z.B. Pflege durch Angehörige) zwischen den Kantonen häufig übereinstimmen, die darunter subsumierbaren Leistungen wie auch die Voraussetzungen an die Kostenvergütung dieser Leistungen sich oft unterscheiden.