Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/48: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV · 38 Seiten
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2020 gestiegen. Gemäss Referenzszenario zur Bevölkerungsentwicklung wird er bis 2050 weiter stark ansteigen und einen Wert von 46,5 % erreichen.6
Der Anteil älterer Menschen in der Gesellschaft wird somit weiter ansteigen. Bis 2040 wird die Zahl der Personen, die 65 Jahre oder älter sind, voraussichtlich um die Hälfte zunehmen (+ 52 %), jene der Personen ab 80 Jahren dürfte sich fast verdoppeln (+ 88 %).7 Diese rasche Zunahme stellt die Langzeitpflegeeinrichtungen vor grosse Herausforderungen. Nebst institutionalisierten Lösungen muss aber auch die Betreuungspolitik angepasst werden, wobei der steigende Bedarf an sozialer Begleitung und das Bedürfnis älterer Menschen nach mehr Autonomie zu berücksichtigen sind.
Die vorliegende Motion steht beispielhaft für die derzeitige Debatte und ist Teil der breiten Thematik der Betreuung älterer Menschen. Die aktuellen Überlegungen zur Betreuung älterer Menschen beziehen natürlich auch die Hilfe und Pflege als wichtige Bestandteile mit ein. Allerdings findet gerade ein Paradigmenwechsel statt und die Überlegungen werden immer stärker auf die Betreuungsleistungen ausgerichtet. Betreuung ist in diesem Zusammenhang als soziale und nicht als rein medizinische Unterstützung zu verstehen. Es geht darum, das Wohlbefinden der Person sicherzustellen und auf ihre Alltagsbedürfnisse einzugehen. Zudem soll die Betreuung dazu beitragen, die Unabhängigkeit und Autonomie zu erhalten, insbesondere was die Krankheitsprävention und die Vermeidung eines Heimeintritts anbelangt. Im Vordergrund soll die ambulante anstelle der stationären Betreuung stehen. Damit rückt das Thema des selbstbestimmten Lebens im eigenen Zuhause ins Zentrum der Debatte.
Nach dem Vorbild von Curaviva Schweiz8 entwickeln mehrere im Bereich der Betreuung im Alter tätige Organisationen und Akteure neue Ansätze ausserhalb des im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege vorherrschenden «starren» Modells. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, gemäss seinen individuellen Bedürfnissen in seinem sozialen Umfeld und seinem Zuhause leben und altern zu können.9 Einer der wichtigsten Punkte aus diesen Ansätzen ist, dass ältere Menschen nicht nur Pflegeleistungen, sondern Begleitung und Betreuung benötigen. 2012 wurden rund 700 Haushalte älterer Menschen, die Hilfsleistungen in Anspruch nehmen, befragt, wobei sich zeigte, dass es sich hauptsächlich um Hilfsleistungen psychosozialer Art handelte. Rund 70 % der Hilfsleistungen betrafen Betreuungsleistungen wie Hausarbeiten, Essen vorbereiten, Einkaufen, Gartenarbeiten oder administrative Aufgaben.10 Heute spielen Begleit- und Betreuungsleistungen bei der Betreuung älterer Menschen eine
6 BFS, Bevölkerungsszenarien. Ergebnisse des Referenzszenarios, Neuchâtel, Mai 2020.
7 Pellegrini, S., Dutoit, L., Pahud, O. & Dorn, M, Bedarf an Alters- und Langzeitpflege in der Schweiz. Prognosen bis 2040, Obsan Bericht 03/2022, Neuchâtel: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium, 2022.
8 CURAVIVA Schweiz, Faktenblatt: Vision Wohnen im Alter von CURAVIVA Schweiz, Internet: curaviva.ch, 2020
9 Vgl. insbesondere die folgenden Studien sowie die Referenzstudien im Bericht des Büro BASS: Bannwart, L., Künzi, K., Jäggi, J. & Gajta, P., Betreutes Wohnen– Aktualisierte Grundlagen [im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen], Bern, Büro für arbeits- und soziapolitische Studien BASS, Februar 2022. https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-undservice/forschung/forschungspublikationen.exturl.html?lang=de&lnr=01/22#pubdb Imhof, L. & Mahrer-Imhof, R., Betreutes Wohnen in der Schweiz. Grundlagen eines Modells, im Auftrag von CURAVIVA Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz, Spitex Schweiz, Winterthur: Nursing Science & Care GmbH, 2018. CURAVIVA Schweiz, Das Wohn- und Pflegemodell 2030 von CURAVIVA Schweiz. Die Zukunft der Alterspflege, Mai 2016. BSS, Kosten und Finanzierung für eine gute Betreuung im Alter in der Schweiz, im Auftrag von Paul Schiller Stiftung, Basel, September 2021. Höpflinger, F., Hugentobler V., & Spini, D., Wohnen in den späten Lebensjahren. Grundlagen und regionale Unterschiede (Age Report IV), Zürich und Genf: Seismo, 2019. Schweizerischer Städteverband, Hilfe und Betreuung im Alter – Für eine umfassende Alterspolitik, Positionspapier, Bern, Februar 2022.
10 Fluder R., Hahn S., Bennett J., Riedel M., Schwarze T., Ambulante Alterspflege und -betreuung. Zur Situation von pflege- und unterstützungsbedürftigen älteren Menschen zu Hause. Schriften zur sozialen Frage, Soziale Sicherheit und Integration, Zürich, Seismo, 2012 und Studie «Betreuung von Seniorinnen und Senioren zuhause Bedarf und Kosten» Oktober 2020, Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften.