Vorlage
Vernehmlassung 2023/55: Verordnungsänderungen zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes / Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) · 33 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 21Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs 745.16
i. Bericht über die Spezialprüfung nach Artikel 38 Absatz 3 PBG;
j. ausführlicher Revisionsbericht an den Verwaltungsrat;
k. Begründungen für Abweichung gegenüber den Offerten.
2Das Protokoll über die Generalversammlung ist einzureichen, sobald es rechtsgültig ist.
3Die Besteller können im Rahmen ihrer Prüftätigkeit weitere Unterlagen verlangen.
4Das BAV legt fest, in welcher Form die Unterlagen zur subventionsrechtlichen Prüfung einzureichen sind.
6. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 66 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden in Anhang 4 geregelt.
Art. 67 Übergangsbestimmungen
1Vergabevereinbarungen nach bisherigem Recht sind bis zu ihrem Ablauf den Zielvereinbarungen nach Artikel 26 gleichgestellt.
2Kleinluftseilbahnen mit Erschliessungsfunktion sind bis zum Ablauf ihrer kantonalen Bewilligung zur Personenbeförderung den Unternehmen nach Artikel 2 gleichgestellt.
Art. 68 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr