Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 33 Seiten

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Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien:

Änderung der Energieförderungsverordnung

wurde der Kraftwerkseinsatz von verschiedenen Kraftwerkstypen mittels Kraftwerksoptimierung bestimmt. Die so ermittelten stundenscharfen Kraftwerkseinsatzfahrpläne sind realitätsnah, d.h. sie entsprechen grösstenteils dem Vorgehen der grossen Produzenten bei der Vermarktung ihrer Wasserkraftproduktion.

Die Abbildung 2 zeigt die sogenannte Erlösmatrix. Für jede Kombination ist eingetragen, ob dieser Kraftwerkstyp auf dem jeweiligen Markt aktiv ist (gekennzeichnet mit einem ) oder nicht (gekennzeichnet mit einem ).

Abbildung 2: Erlösmatrix mit Zuordnung von Marktmöglichkeiten (Zeile) und Kraftwerkstyp (Spalte)

Für die konkrete Berechnung der einzelnen Erlösbeiträge sei auf die oben erwähnte Studie von Swiss-Economics/ETHZ (siehe Fussnote 15) verwiesen.

Die einzelnen Positionen gemäss Ziffer 4.2.2 berechnen sich wie folgt:

Ziff. 4.2.3: Der Handel am Day Ahead-Markt stellt die Haupteinnahmequelle der Wasserkraftwerke dar. Die Erlöse aus dem Speicherbetrieb werden auf Basis von regional differenzierten durchschnittlichen Füllungsgraden der Speicherseen und der Zuflussmenge des Wasserkraftwerks im vergangenen Bewertungszeitraum ermittelt. Dabei wird in Zeitschritten von einem Monat vorgegangen. Aus den Füllständen am Anfang und am Ende des Monats und den Zuflüssen während des Monats wird mit der maximalen Durchflussmenge der Turbinen die Anzahl Volllastproduktionsstunden ermittelt. Diese Produktion wird mit den entsprechenden höchsten Preisen des Monats bewertet10. In der Realität können die Betreiber nicht alle Angebote wie geplant am Day Ahead-Markt unterbringen. Um diesen Effekt zu berücksichtigen, bräuchte es einen Korrekturfaktors für Prognoseunsicherheiten. Da dieser Korrekturfaktor die gleiche Grössenordnung (2-6 % je nach Kraftwerkstyp) hat wie die Erlöse am Intraday-Markt, werden sowohl der Korrekturfaktor wie auch die Intraday-Erlöse weggelassen. Nur bei Laufwasserkraftwerken, welche keine Optimierungsmöglichkeit am Intraday-Markt haben, wird ein Korrekturfaktor von 2 Prozent angewandt.

Ziff. 4.2.4: Die Berechnung der Absicherungserlöse bzw. -kosten aus Terminmärkten benötigt keine Heuristik. Hier wird davon ausgegangen, dass aufgrund von Prognoseungenauigkeit nur 80 Prozent der Produktion auf Termin abgesichert werden. Die Absicherung erfolgt bis drei Jahre im Voraus: Verkauf 33.3 Prozent im Handelszeitraum Oktober YY-3 bis September YY-2, Verkauf 33.3 Prozent im Handelszeitraum Oktober YY-2 bis September YY-1, Verkauf 33.3 Prozent im Handelszeitraum Oktober YY-1 bis September YY. Diese Absicherungsstrategie hat zur Folge, dass per Ende Quartal 3 des aktuellen Jahres die erwartete Produktion des hydrologischen Frontjahres 1 zu 80 Prozent, des hydrologischen Frontjahres 2 zu 53.3 Prozent und des hydrologischen Frontjahres 3 zu 26.6 Prozent verkauft wird. Bewertet werden die Terminverkäufe mit Quartals- und Jahresprodukten. Die effektiven Erlöse und Kosten der Absicherung werden sichtbar, wenn für den Bewertungszeitraum von den Termin-

10 Entspricht die Anzahl der Volllastproduktionsstunden z. B. 100 Stunden, so wird der Erlös durch Multiplikation der entsprechenden Produktion mit dem Mittelwert der 100 höchsten Marktpreise des entsprechenden Monats ermittelt.