Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 36 Seiten
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• Wird die Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen sichergestellt: Erstens durch die Bezeichnung
«Professional». Zweitens sind der «Professional Bachelor» und «Professional Master» als Titelzusätze vorgesehen, welche die heutigen geschützten Titel ergänzen und nur gemeinsam mit diesen oder der vollständigen englischen Titelübersetzung getragen werden dürfen.
• Gibt es eine Lösung für die gesamte höhere Berufsbildung: Die Lösung berücksichtigt die Logik der
gesamten höheren Berufsbildung, ohne steuernd einzugreifen. Die beiden Bildungsgefässe für Personen mit einem EFZ – eidgenössische Berufsprüfungen und Bildungsgänge HF – erhalten den Titelzusatz «Professional Bachelor». Die Differenzierung erfolgt über die geschützten Titel in den Amtssprachen. Die höheren Fachprüfungen erhalten den Titelzusatz «Professional Master» aufgrund der in der Berufsbildungsverordnung41 vorgegebenen Stufung zwischen Berufs- und höheren Fachprüfungen42 innerhalb einer Branche.
• Behält der NQR Berufsbildung (NQR-BB) seine Funktion als Transparenzinstrument. Der NQR-BB
bildet lediglich das Kompetenzniveau der Abschlüsse ab und erleichtert so ihre internationale Vergleichbarkeit. Der NQR-Berufsbildung beinhaltet jedoch keine Berechtigung zur Titelführung oder zur Zulassung zu anderen Bildungsangeboten.
Gemäss der 2023 durchgeführten Konsultation bei den betroffenen Akteuren wird die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» bzw. «Professional Master» von den Akteuren der Berufsbildung klar gewünscht und die vorliegende Lösung grossmehrheitlich unterstützt. Nur Einzelstimmen bevorzugen die geprüfte Alternative «Knüpfung an den NQR-Berufsbildung» (siehe unten). Die Hochschullandschaft ist skeptisch gegenüber der Massnahme.
In der durchgeführten Konsultation wurde mit Blick auf Deutschland und Österreich von gewissen Akteuren gewünscht, die Form der Titelzusätze bzw. Reihenfolge der Begriffe «Professional Bachelor» oder «Bachelor Professional» (bzw. «Professional Master» oder «Master Professional») zu prüfen. Von diesem Anliegen wird nach Abklärungen abgesehen: Zum einen kommen die Bezeichnungen «Bachelor Professional» und «Master Professional» den Titeln des Hochschulbereichs sehr nahe. Die Titelzusätze «Professional Bachelor» und Professional Master» sind daher auch mit Blick auf die Abgrenzung zu den Hochschultiteln – einer zentralen Zielsetzung für die Einführung der Titelzusätze für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung – vorzuziehen. Zum andern entspricht diese Form der bisherigen Diskussion in der Schweiz und den Forderungen in den politischen Motionen und Vorstössen.
Weiter haben insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der höheren Fachschulen eine Differenzierung des Titelzusatzes «Professional Bachelor» zwischen den beiden Abschlusstypen «eidgenössische Berufsprüfung» und «Bildungsgang HF» angeregt. Von diesem Anliegen wird ebenfalls abgesehen: Mit der ausschliesslich gemeinsamen Führung von Titelzusatz und dem vollständig geschützten Titel in den Amtssprachen, ist die Differenzierung der Titel der beiden Abschlusstypen gewährleistet. Alle Vorschläge, die eine weitere Annäherung an die Hochschultitel bedeuten würden, wurden mit Blick auf die Zielsetzung nicht weiterverfolgt.
Geprüfte Alternativen
Bevor das SBFI die gewählte Lösung für die Einführung der Titelzusätze konkretisiert hat, wurden verschiedene Varianten geprüft. Die grundsätzliche Frage, ob sich die Titelbezeichnungen für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung eignen, wurde umfassend geprüft und diskutiert.43 Alternative Titelbezeichnungen zum «Professional Bachelor» und «Professional Master» sind in den letzten Jahren eingehend untersucht worden, u. a. im Rahmen der Einführung der englischen Titelbezeichnungen bzw. - übersetzungen für die höhere Berufsbildung im Jahr 2015. Es haben sich jedoch keine durchsetzungsfähigen Alternativen ergeben. Zur Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen wurden Varianten, welche
41 Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (BBV, SR 412.101)
42 Vgl. Art. 23 BBV
43 Vgl. SBFI (2021): Zwischenbericht «Positionierung Höhere Fachschulen»