Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 36 Seiten

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Institution verlagern, den Anbietern weitreichende Autonomie bei der Angebotsgestaltung zukommen lassen und zu einer Bereinigung der HF-Landschaft führen. Die Rückbindung der Bildungsgänge HF an die Organisationen der Arbeitswelt und damit an den Arbeitsmarkt ist das zentrale Alleinstellungsmerkmal und soll beibehalten werden. Dies steht auch im Einklang mit dem bildungspolitischen Zielen von Bund und Kantonen («Die Profile der Angebote auf der Tertiärstufe sind geschärft»).37

1.5.2 Titelzusätze für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung

Mit der Vorlage sollen die Bezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» als Titelzusätze für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung eingeführt werden. Die gewählte Lösung38 sieht einheitliche Titelzusätze pro «Abschlusstyp» vor:

• Alle eidgenössischen Berufsprüfungen mit eidg. Fachausweis erhalten den Titelzusatz «Professio-

nal Bachelor»;

• Alle Bildungsgänge HF mit Diplom HF erhalten den Titelzusatz «Professional Bachelor»;

• Alle eidgenössischen höheren Fachprüfungen mit eidg. Diplom erhalten den Titelzusatz «Professio-

nal Master».

Die Titelzusätze werden auch für die englischen Titelübersetzungen übernommen.

Die Lösung folgt damit der heutigen Titellogik von Bildungsabschlüssen. Diese sieht keine Differenzierung von Titeln innerhalb eines Abschlusstyps vor.

Abbildung 5: Titelzusätze pro Abschlusstyp

39 Neu: Titel plus Titel- Neu: Titel plus Titel-

Abschlusstyp Bisher: Titel 40 Abschlusstyp Bisher: Titel zusatz zusatz

dipl. Logistikleiterin,

Eidg. Diplom dipl. Logistikleiterin

Professional Master

dipl. Försterin HF, Diplom HF dipl. Försterin HF Professional Ba-Holzbau-Polier mit

chelor

Eidg. Fachaus- Holzbau-Polier mit eidg. Fachausweis,

weis eidg. Fachausweis Professional Ba-

chelor

Mit der gewählten Lösung

• Wird die Sichtbarkeit, Bekanntheit und Verständlichkeit aller Abschlüsse der höheren Berufsbildung

erhöht. Durch die einheitlichen Titelzusätze pro Abschlusstyp werden alle Abschlüsse der höheren Berufsbildung gestärkt.

• Ist die Wirkung auf das «Signaling» beschränkt. Die Titelzusätze fungieren im Sinne eines Labels

für die Betonung der Tertiarität der Abschlüsse. Es werden keine weiteren Ansprüche legitimiert,

z. B. betreffend Hochschulzulassung, Anrechnung von Bildungsleistungen oder Lohn.

37 Gemeinsame Grundlagen (admin.ch)

38 Siehe Grundlagenpapier «Umsetzungsvorschlag: Einführung von Titelzusätzen für die höhere Berufsbildung: «Professional Bachelor» und «Professional Master».

39 Bisher: der geschützte Titel ist der Titel in einer der Amtssprachen.

40 Neu: der geschützte Titel umfasst den Titel in einer der Amtssprachen plus den Titelzusatz.