Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 36 Seiten

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Geprüfte Alternativen

Mit Blick auf das Sprachengesetz wurden Varianten, welche die Verdrängung der Amtssprachen bedeuten würden (z. B. Möglichkeit, dass die Prüfungen nur noch auf Englisch angeboten werden dürfen), rasch verworfen bzw. nicht weiterverfolgt.

1.5.4 Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots (Nachdiplomstudien NDS HF)

Mit der Gesetzesvorlage wird die Grundlage geschaffen, dass die NDS HF als Weiterbildungsangebot der höheren Fachschulen künftig kein Anerkennungsverfahren des Bundes mehr durchlaufen müssen und so flexibler gestaltet werden können. Die Delegation ans WBF, alle weiteren Bestimmungen in seiner Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen (MiVo-HF) zu regeln, soll bestehen bleiben. Die MiVo-HF muss entsprechend im Nachgang zu Vernehmlassung der BBG-Anpassung angepasst werden.

Mit der gewählten Lösung

• Können die höheren Fachschulen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Weiterbildungsangebote

erhalten.

• Können auf Ebene der MiVo-HF gemeinsame Rahmenbedingungen für die Charakterisierung der

Weiterbildungsangebote der höheren Fachschulen definiert werden. Dazu gehört beispielsweise auch die Möglichkeit, dass verschiedene Stufen von Weiterbildungsangeboten eingeführt werden können.

Heute gibt es einzig in der Pflege drei NDS HF mit Rahmenlehrplan. Die Nachdiplomstudien Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (NDS HF AIN) haben sich entsprechend stark formalisiert und tragen nicht mehr den Charakter einer Weiterbildung. Damit unterscheiden sie sich massgeblich von der grossen Mehrheit der NDS HF. Die NDS HF AIN stellen vielmehr eine vertiefte Spezialisierung für Pflegefachpersonen dar. Entsprechend ihrer Bedeutung im Arbeitsmarkt wären die Nachdiplomstudien HF AIN deshalb im formalen Bildungsgefäss einer eidgenössischen höheren Fachprüfung besser aufgehoben. Eine Überführung in das passende Gefäss wäre mit relativ geringem Aufwand verbunden: Die bestehenden Kurse der NDS HF AIN könnten in vorbereitende Kurse umgewandelt und weiterhin identisch angeboten werden. Mit der Aufnahme in ein formales Bildungsgefäss wären Absolventinnen und Absolventen der neuen höheren Fachprüfungen entsprechend berechtigt, neben ihrem geschützten Titel den Titelzusatz «Professional Master» zu tragen.

Geprüfte Alternativen

Eine Variante wäre, die NDS HF bildungssystematisch nicht mehr weiterzuführen und für die höheren Fachschulen kein nur ihnen zugeordnetes Weiterbildungsangebot vorzusehen. Dies wurde aber mit Blick auf die Bedeutung der NDS HF für den Arbeitsmarkt und die Erwartungen der Akteure nicht weiterverfolgt.

Die eidgenössische Anerkennung für NDS HF grundsätzlich abzuschaffen, aber im Bereich Pflege weiterhin durchzuführen, würde dem formalen Charakter der heutigen NDS HF AIN nicht gerecht. Zudem liefe eine solche Regelung auf eine sektorielle Sonderregelung hinaus. Das BBG wie auch die MiVo-HF verfolgen jedoch einen nicht-sektoriellen Ansatz, weshalb auch diese Variante verworfen wurde.

1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Das Projekt «Positionierung Höhere Fachschulen» ist sowohl in der Botschaft vom 26. Februar 2020 zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 erwähnt als auch in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025 – 2028. Letztere wird im 2024 im Parlament beraten. Die Stärkung der höheren Berufsbildung ist somit wichtiger Bestandteil der aktuellen und künftigen Legislaturplanung und steht im Einklang mit der Strategie des Bundesrates und des Parlaments.