Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 36 Seiten

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5 Auswirkungen

Die Auswirkungen auf die verschiedenen Akteure sind eher gering, da es sich um Optimierungen handelt, die keine grundsätzlichen Veränderungen des Systems herbeiführen. Die Abschlüsse der höheren Berufsbildung und die damit verbundenen Qualifikationen verändern sich nicht. Keine der Massnahmen bringt konkrete finanzielle Mehr- oder Minderausgaben mit sich oder benötigt mehr Personalressourcen. Sie können in den bestehenden Zuständigkeiten umgesetzt werden.

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Verankerung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule» hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bund. Die Anerkennungsverfahren der Bildungsgänge, in denen auch institutionelle Kriterien geprüft werden, ändern sich nicht.

Auch die Einführung von Titelzusätzen für die HBB-Abschlüsse hat keine grösseren Auswirkungen auf den Bund. Das SBFI stellt die eidgenössischen Fachausweise und eidgenössischen Diplome aus sowie die Diplomzusätze. Potentiell könnte aufgrund der Attraktivitätssteigerung der Abschlüsse die Nachfrage steigen, was sich in einer grösseren Bestellmenge zeigen würde. Während die Neuausstellung von eidgenössischen Fachausweisen und eidgenössischen Diplomen infolge der neuen Titelzusätze explizit ausgeschlossen ist, könnte die nachträgliche Beantragung von Diplomzusätzen, welche die neuen Titelzusätze aufführen, zu Mehraufwand führen. Dies ist jedoch mit einem kostendeckenden Betrag verbunden, den die Antragstellerinnen und Antragsteller für die Diplomzusätze aufbringen müssen.

Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache hat auf den Bund in der operativen Umsetzung gewisse Auswirkungen. Die neue Regelung verlangt vom Bund zusätzliche Sprachkenntnisse, um die Prüfungsordnungen auf Englisch zu prüfen sowie um die Aufsicht über die Durchführung der Prüfung wahrnehmen zu können. Beides kann in den bestehenden Strukturen erfolgen. Für die Kontrolle der Prüfungsordnung auf Englisch vor Genehmigung durch das SBFI, kann der englische Sprachdienst der Bundeskanzlei beigezogen werden. Da bis dato nur wenige Trägerschaften einen entsprechenden Bedarf angemeldet haben, dürfte der Aufwand gering sein.

Weiter kann es auf Seiten der Trägerschaften, die sich für Prüfungen auf Englisch entscheiden, zu mehr Aufwand kommen und entsprechend zu mehr Kosten. Da sich der Bund an den Kosten für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen beteiligt, könnten die Ausgaben für den Bund leicht steigen. Dies würde aber im bestehenden Kreditrahmen erfolgen.

Aufgrund der Flexibilisierung der NDS HF werden künftig keine Anerkennungsverfahren mehr durchgeführt. Bisher haben jeweils ein Fachexperte oder eine Fachexpertin aus der Branche sowie ein Experte oder eine Expertin mit pädagogisch-didaktischen Hintergrund im Rahmen eines formativen Verfahrens während mindestens fünf Tagen das NDS HF geprüft. Die Kosten für diese Verfahren entfallen.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Bei der höheren Berufsbildung sind die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen klar geregelt. Die Gesetzesvorlage betrifft in erster Linie die Aufgabenbereiche des Bundes. Die Auswirkungen auf die Kantone sind entsprechend gering.

Sowohl bei den Titelzusätzen für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung als auch beim Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule» liegt die Strafverfolgung bei missbräuchlicher Verwendung in der Zuständigkeit der Kantone. Der entsprechende Artikel 64 BBG bezieht sich auf alle Strafbestimmungen im Berufsbildungsgesetz.

Die Einführung von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache betrifft die Kantone nicht, da der Bund für die Regulierung, Durchführung, Aufsicht und Finanzierung der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen zuständig ist.