Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 36 Seiten
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Angleichung der Voraussetzungen im Tertiärbereich
- Möglichkeit, eidgenössische Prüfungen zusätzlich auch in englischer Sprache zu absolvie-
ren
Eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen orientieren sich wie die gesamte höhere Berufsbildung an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Sie können aktuell nur in den Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch abgelegt werden. Die höhere Berufsbildung ist auf den Schweizer Arbeitsmarkt ausgerichtet und in diesem sind die Amtssprachen in den jeweiligen Landesteilen nach wie vor die dominanten Sprachen.
Seit einiger Zeit signalisieren die Organisationen der Arbeitswelt als Trägerschaften der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen den Bedarf, die Prüfungen zusätzlich auch auf Englisch anbieten zu können. Der Bedarf akzentuiert sich in Branchen, die stark auf den internationalen Markt ausgerichtet sind oder deren Fach- und Praxissprache Englisch ist, wie zum Beispiel im Bereich Informatik (Information and Communication Technology, ICT). Aus Sicht der betroffenen Branchen kann mit den aktuellen Prüfungssprachen nicht das gesamte Fachkräftepotential im Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschöpft werden. Englisch als Arbeitssprache gewinnt in der Schweiz an Bedeutung, nicht nur in stark international ausgerichteten Branchen. Bereits im Jahr 2014 wird Englisch von den Erwerbstätigen in allen Landesteilen häufig verwendet (in der Deutschschweiz 37 %, in der Romandie 29 % und im Tessin 24 %).28
Als weiterer Aspekt kommt hinzu, dass mit der Schaffung dieser Möglichkeit innerhalb der Tertiärstufe und insbesondere auch innerhalb der höheren Berufsbildung vergleichbare Voraussetzungen geschaffen werden: Sowohl im Hochschulbereich als auch bei den höheren Fachschulen ist es bereits heute möglich, Prüfungen in Englisch abzulegen.
Über eine Interpellation29 wurde das Anliegen auch von politischer Seite aufgenommen. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme30 bereit erklärt, die Möglichkeit der Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen in englischer Sprache im Rahmen des laufenden Projekts «Positionierung HF» zu prüfen.
Ziel der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage ist es, diese Möglichkeit rechtlich zu verankern und so die Vorgaben bei der Prüfungssprache innerhalb des Tertiärbereichs anzugleichen. Weiter wird damit dem gemeldeten Bedarf aus dem Arbeitsmarkt gefolgt, was der Logik der Berufsbildung entspricht. Hingegen sollen die Amtssprachen durch die Gesetzesanpassung nicht verdrängt werden.
- Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots an höheren Fachschulen (Nachdiplomstudien NDS HF)
Die Nachdiplomstudien NDS HF sind Weiterbildungsangebote der höheren Fachschulen. Eine höhere Fachschule muss über einen anerkannten Bildungsgang verfügen, bevor sie ein NDS HF anerkennen lassen kann. Obwohl die NDS HF ein Weiterbildungsangebot sind, durchlaufen sie aktuell ein Anerkennungsverfahren beim Bund.
Eine höhere Fachschule muss für jedes neue NDS HF zuerst ein Gesuch um Anerkennung beim SBFI einreichen und für jeden Standort ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Dabei wird die Einhaltung der Vorgaben gemäss MiVo-HF beurteilt. Die NDS HF setzen u. a. für die Zulassung einen Tertiärab-
28 Sprachen bei der Arbeit – Analyse von Daten aus der Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur 2014, Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, 2016
29 23.3118 | Keine Berufs- und höheren Fachprüfungen auf Englisch im Berufsfeld der ICT. Eine Ungleichbehandlung durch den Bund? | Geschäft | Das Schweizer Parlament
30 Stellungnahme vom 10.05.2023