Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 36 Seiten

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2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die höhere Berufsbildung ist ein schweizerischer Spezialfall. Nur Österreich und Deutschland kennen eine ähnliche Tradition der Berufsbildung und weisen ein vergleichbares System auf. Die Unterschiede sind dennoch gross und Rechtsvergleiche deshalb schwierig.

In Deutschland und Österreich wurden die Bezeichnungen «Bachelor Professional» und «Master Professional» für die höhere Berufsbildung bzw. die höherqualifizierende Berufsbildung eingeführt. Der Vergleich zeigt die Unterschiede auf.

«Bachelor Professional» und «Master Professional» - in Deutschland

In Deutschland wurden mit der Novellierung (Revision) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)47 per 1. Januar 2020 transparente Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung eingeführt mit den geschützten Titeln «Geprüfte/r Berufsspezialist/in» (erste Fortbildungsstufe), «Bachelor Professional» (zweite Fortbildungsstufe48) und «Master Professional» (dritte Fortbildungsstufe). Die Abschlussbezeichnungen werden damit pro «Abschlusstyp» eingeführt. Gemäss der normativen Einstufung der Abschlüsse in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) sind die aufeinander aufbauenden Fortbildungsstufen einheitlich einem Niveau des DQR zugeordnet; die Qualifikationen der ersten Fortbildungsstufe auf Niveau 5, die der zweiten Fortbildungsstufe auf Niveau 6 und die der dritten Fortbildungsstufe auf Niveau 7 des DQR. Dies im Unterschied zur Schweiz, wo die Einstufung der Abschlüsse in den NQR-BB kompetenzorientiert pro Abschluss erfolgt und die höhere Berufsbildung nicht aus drei aufeinander aufbauenden Stufen besteht, sondern aus den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen einerseits und den schulischen Bildungsgängen HF andererseits.

Durch die attraktiven und klaren Abschlussbezeichnungen, insbesondere des «Bachelor bzw. Master Professional», soll die Positionierung und Bekanntheit der Abschlüsse in der Öffentlichkeit erhöht und die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Hochschulbildung unterstrichen und besser sichtbar gemacht werden. Die international verständlichen Bezeichnungen sollen die Vergleichbarkeit der Abschlüsse erhöhen, ihre Wertigkeit direkt erkennbar machen und so die internationale Mobilität der Absolvierenden fördern.49

Durch den Zusatz «Professional» werde eine Verwechslung mit den hochschulischen Bachelor- und Master-Titeln ausgeschlossen.50

- in Österreich

In Österreich wurden der «Bachelor Professional (BPr)» und «Master Professional (MPr)» mit dem per 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung als akademische Grade der hochschulischen Weiterbildung eingeführt.51 Diese können von Hochschulen für hochschulische Weiterbildungslehrgänge, die in Kooperation mit ausserhochschulischen Bildungseinrichtungen angeboten werden, verliehen werden. Die Weiterbildungslehrgänge entsprechen der Bologna-Struktur mit einem Umfang der Bachelor Professional Lehrgänge von 180 ECTS-Punkten und der Master Professional Lehrgänge von 120 ECTS-Punkten.52 Damit wurden die Bezeichnungen in Österreich – anders als

47 https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

48 Hierunter fallen auch die Meistertitel nach Handwerksordnung (HwO), welche durch die Bezeichnung «Professional Bachelor» ergänzt werden (§ 51 Abs. 2 HwO).

49 Vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, S. 72.

50 Vgl. ebd.

51 § 64 Abs. 2 Hochschulgesetz: RIS – Hochschulgesetz 2005 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 25.01.2024 (bka.gv.at),

52 Im Wintersemester 2023/24 hat an der Universität für Weiterbildung Krems der erste Bachelor Professional Lehrgang «Angewandte Beratungswissenschaften, BPr» in Österreich begonnen. Im Sommersemester 2024 ist der Beginn zwei weiterer 22/36