Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 36 Seiten
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• Verankerung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule» für eine bessere Sichtbarkeit der
Anbieter von Bildungsgängen HF. Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, soll sich künftig «Höhere Fachschule» nennen dürfen.
• Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Ab-
schlüsse der höheren Berufsbildung mit dem Ziel, ein klares Signal für deren Tertiarität zu setzen. Zur Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen darf der Zusatz nur in Verbindung mit dem vollständigen geschützten Titel oder der vollständigen englischen Übersetzung des jeweiligen Abschlusses verwendet werden. Es sind Strafbestimmungen vorgesehen, wenn die Titelzusätze alleine getragen werden.
• Einführung von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Be-
rufs- und höheren Fachprüfungen. Um die Amtssprachen nicht zu verdrängen, müssen die Prüfungen weiterhin jeweils auch in den Amtssprachen angeboten werden.
• Flexibilisierung des Angebots bei Nachdiplomstudien höherer Fachschulen (NDS HF). Diese
sollen zukünftig kein Anerkennungsverfahren des Bundes mehr durchlaufen müssen.
Bei den Massnahmen handelt es sich um Optimierungen, die das Bildungssystem nicht grundlegend verändern. Auch erfordert die Umsetzung keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Entsprechend sind nur geringfügige Auswirkungen auf die Akteure zu erwarten.
Neben der dafür notwendigen Anpassung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) werden im Rahmen dieser Vorlage auch bereits die erforderlichen Änderungen in der Berufsbildungsverordnung (BBV) vorgeschlagen. Diese können am besten im Kontext der BBG-Anpassung beurteilt werden. Zudem sollen die beiden Erlasse gleichzeitig in Kraft treten.