Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 36 Seiten
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Übersicht
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage soll die Attraktivität der höheren Berufsbildung
erhöht werden. Dazu braucht es eine Verbesserung der Bekanntheit, Sichtbarkeit und des gesell-
schaftlichen Ansehens der höheren Fachschulen sowie der höheren Berufsbildung insgesamt. Das Massnahmenpaket sieht die Einführung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule» sowie die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» vor.
Weiter zählen zu den Massnahmen die Möglichkeit, eidgenössische Prüfungen zusätzlich in Englisch durchzuführen, sowie eine Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots der höheren Fach-
schulen. Die Massnahmen sind in einem breit abgestützten Prozess erarbeitet worden. Sie tragen
dazu bei, dass der Wirtschaft auch in Zukunft berufspraktisch ausgebildete Fach- und Führungs-
kräfte zur Verfügung stehen.
Ausgangslage
Seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 zählt die höhere Berufsbildung zusammen mit den Hochschulen zur Tertiärstufe des Bildungssystems. Sie umfasst die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge an höheren Fachschulen sowie die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Mit der höheren Berufsbildung verfügt die Schweiz über ein einmaliges Instrument der beruflichen Weiterqualifizierung auf Tertiärstufe. Sie ermöglicht Personen mit Berufsabschluss und Berufserfahrung, ihre praktischen Fähigkeiten mit theoretischen Fachkenntnissen zu verbinden, und bietet aussichtsreiche Lohn- und Karrieremöglichkeiten. Die Absolvierenden sind gefragte Fach- und Führungskräfte, insbesondere bei den KMU.
Ein Vergleich der Abschlusszahlen innerhalb des Tertiärbereichs zeigt, dass in den letzten Jahren die Hochschulabschlüsse schneller angestiegen sind als diejenigen der höheren Berufsbildung. Zudem ist zu beobachten, dass Jugendliche und ihre Eltern den allgemeinbildenden Weg mit Ziel eines Hochschulabschlusses tendenziell als erstrebenswerter erachten als eine berufliche Grundbildung. Der Wirtschaft fehlen damit berufspraktisch ausgebildete Fachkräfte.
Die höheren Fachschulen machen bereits seit längerer Zeit geltend, dass der Status-quo für sie bezüglich Bekanntheit und Ansehen unbefriedigend sei. Auch müsse das Profil der höheren Fachschulen und deren Bildungsangebote geschärft werden. Mit den beiden Motionen «Höhere Fachschulen. Profil stärken, Qualität sichern, Attraktivität steigern» (18.3392) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) sowie «Höhere Fachschulen stärken» (18.3240) von alt Ständerätin Fetz wurde der Bundesrat im Jahr 2018 vom Parlament beauftragt, die Positionierung der höheren Fachschulen und ihrer Abschlüsse zu verbessern.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat 2019 die Arbeiten zur Positionierung der höheren Fachschulen lanciert. In enger Abstimmung mit den Verbundpartnern hat das SBFI Analysen zum Handlungsbedarf durchgeführt, Grundsatzfragen für die Weiterentwicklung der höheren Fachschulen sowie der höheren Berufsbildung als Ganzes geklärt und mögliche Massnahmen für deren bessere Positionierung geprüft. Auch die Akteure der Hochschulen wurden in diese Arbeiten einbezogen.
Die vorliegenden Massnahmen sind Resultat dieser breiten Abklärungen. Die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage wurde im November 2023 am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung unter Leitung von Bundesrat Guy Parmelin von den Vertretungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) sowie den Sozialpartnern (Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV, Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB und Travail.Suisse) gutgeheissen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) wurde ebenfalls über die Arbeiten und die geplanten Massnahmen informiert.
Inhalt der Vorlage
Mit der Vorlage soll die Attraktivität der höheren Berufsbildung insgesamt erhöht werden. Dazu braucht es eine Verbesserung der Bekanntheit, Sichtbarkeit und des Ansehens der höheren Fachschulen sowie der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Zudem sollen die Voraussetzungen innerhalb der Tertiärstufe angeglichen werden: