Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/21: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV). Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung · 36 Seiten
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dung sowie weiteren Akteuren (u. a. aus dem Hochschulbereich), an mehreren Arbeitstagungen grundsätzliche Fragen und mögliche Massnahmen vertieft zu diskutieren. Eine vom SBFI mandatierte Expertengruppe steuerte zudem eine Aussensicht mit systemischem Blickwinkel bei.22
Die Massnahmen der vorliegenden Gesetzesvorlage sind Resultat dieser breiten Abklärungen und Arbeiten. Sämtliche Schritte erfolgten in der für die Berufsbildung kennzeichnenden Verbundpartnerschaft zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) hat den gesamten Prozess eng begleitet. Die betroffenen Akteure wurden regelmässig konsultiert. Seit Beginn des Projekts wurde am jährlichen nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung23 über dessen Fortschritt informiert. Dabei wurde jeweils das weitere Vorgehen von den Verbundpartnern gutgeheissen, so auch die Ausarbeitung der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage. Im Weiteren wurde auch die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) regelmässig über den Projektfortschritt informiert. Sie hat den Stand der Arbeiten jeweils zur Kenntnis genommen.
1.3 Handlungsbedarf und Ziele der Gesetzesvorlage
Die Analysen und Diskussionen im Rahmen des Projekts «Positionierung Höhere Fachschulen» zeigen: Das System «Höhere Fachschulen» und dessen Stärken werden von den Verbundpartnern der Berufsbildung bestätigt und nicht in Frage gestellt. Die höheren Fachschulen und ihre Abschlüsse bewähren sich als Bildungsgefäss und nehmen eine zentrale Stellung im Bildungssystem und im Arbeitsmarkt ein. Die Absolvierenden sind gefragte Fach- und Führungskräfte. Die unmittelbare Orientierung der Abschlüsse an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts ist das Markenzeichen der höheren Fachschulen sowie der gesamten höheren Berufsbildung. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Auch die Ausrichtung der HF-Abschlüsse auf Personen ohne Maturität ist unbestritten und trägt zur Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen bei.
Die Stärken und die Attraktivität der höheren Fachschulen sowie der höheren Berufsbildung insgesamt werden jedoch von der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen. Entsprechend besteht Handlungsbedarf bei der Anerkennung und Bekanntheit der Abschlüsse der höheren Berufsbildung sowie der Institution «Höhere Fachschule» im Arbeitsmarkt, aber insbesondere in der Gesellschaft. Ihre Positionierung auf Tertiärstufe ist nicht nur im Ausland, sondern auch in der Schweiz zu wenig sichtbar. Es fehlt der höheren Berufsbildung an Signalkraft, dass auch Personen ohne Maturität einen Abschluss auf Tertiärstufe erlangen können und dadurch über beste Karriere- und Verdienstmöglichkeiten verfügen.
Die Akteure sehen zudem Handlungsbedarf bei den geltenden Voraussetzungen innerhalb der Tertiärstufe. Dies betrifft bei den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen die fehlende Möglichkeit, die Prüfungen auch vollständig auf Englisch absolvieren zu können und bei den höheren Fachschulen die mangelnde Flexibilität bei der Gestaltung und Lancierung des Weiterbildungsangebots (Nachdiplomstudien NDS HF). Diese Anliegen hat das SBFI im Auftrag von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, im Jahr 2023 ebenfalls geprüft.
Ziele der Gesetzesvorlage
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage soll die Attraktivität der höheren Berufsbildung erhöht werden. Neben den bereits erfolgten Massnahmen (siehe Kapitel 1.2) braucht es dafür eine Verbesserung der Bekanntheit, Sichtbarkeit und des Ansehens der höheren Fachschulen sowie der gesamten höheren Berufsbildung. Es besteht in der Verbundpartnerschaft der Berufsbildung ein breiter Konsens darüber, dass die Lösungsansätze die gesamte höhere Berufsbildung – d. h. auch die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen – berücksichtigen müssen. Auch herrscht Einigkeit darüber, dass
22 Mitglieder Expertengruppe
23 Das nationale Spitzentreffen findet unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin statt. Teilnehmende sind Vertretungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) sowie der Sozialpartner: Schweizerischer Arbeitsgebeverband (SAV), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Schweizerischer Gewerbebund (SGB) und Travail.Suisse.