Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 32 Seiten

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Fahrzeugart Dokument/Datensatz Prüfungsart Rechtsgrund-

lage

Vollständige EU-Übereinstim- Identifikationsprüfung Art. 30a Abs. 1

Personenwagen mungsbescheinigung Bst. a Ziff. 1

gemäss Art. 11 in Papierform VTS

Abs. 2 Bst. a

VTS

Vollständige EU-Übereinstim- Identifikationsprüfung Art. 30a Abs. 1

Wohnmotorwa- mungsbescheinigung Bst. a Ziff. 2

gen mit einem in Papierform VTS

Gesamtgewicht

von bis 3.5 t

Vollständige Elektronischer Einzel- Funktionskontrolle Art. 30a Abs. 1

Wohnmotorwa- fahrzeugdatensatz ge- Bst. b VTS

gen mit einem mäss Artikel 72b Ab-

Gesamtgewicht satz 1 VZV

von bis 3.5 t

Elektronischer Einzel- Funktionskontrolle Art. 30a Abs. 1

fahrzeugdatensatz ge- Bst. b VTS

mäss Art. 72b Abs. 3

VZV

alle anderen EU-Übereinstim- Funktionskontrolle Art. 30a Abs. 1

vollständigen mungsbescheinigung Bst. c VTS

und vervollstän- in Papierform

digten Fahr-

zeuge

Elektronischer Einzel- Funktionskontrolle Art. 30a Abs. 1

fahrzeugdatensatz ge- Bst. c VTS

mäss Artikel 72b Ab-

satz 1 VZV

Elektronischer Einzel- Funktionskontrolle Art. 30a Abs. 1

fahrzeugdatensatz ge- Bst. c VTS

mäss Art. 72b Abs. 3

VZV

Typengenehmigung Funktionskontrolle Art. 30a Abs. 1

Bst. c VTS

Datenblatt Funktionskontrolle Art. 30a Abs. 1

Bst. c VTS

Absatz 1bis

Der bisherige Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 5 VTS wurde ohne inhaltliche Veränderung in den neuen Absatz 1bis überführt und klarer formuliert. Halter und Halterinnen diplomatischer und konsularischer Vorrechte und Immunitäten müssen ihre Fahrzeuge wie bisher nur einer Funktionskontrolle unterziehen lassen. Das Vorlegen einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform ist nicht notwendig.

Absatz 3

In Absatz 3 wurde der Verweis auf den neuen Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 angepasst.

Art. 30b

Fahrzeuge, die weder über elektronische Fahrzeugdatensätze noch über Dokumente gemäss Artikel 30 Absatz 1 und Art. 30a VTS (Beispiel: amerikanische Fahrzeuge ohne EU-Gesamtgenehmigung) verfügen, müssen wie bisher zu einer umfassenden technischen Prüfung beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden. Es wurde präzisiert, dass es sich hierbei um vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge handeln kann, die einer umfassenden technischen Prüfung unterzogen werden müssen.

Art. 30c

Es wurde der Verweis auf den neuen Artikel 30a Abs. 1 Bst. d Ziff. 1-4 angepasst.