Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 32 Seiten
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Erläuternder Bericht Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts
Übersicht
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage sollen:
• die schweizerische Fahrzeugzulassung modernisiert, digitalisiert, effizienter gestaltet sowie mit den Vorschriften zum Austausch von Übereinstimmungsbescheinigungen in elektronischer Form gemäss der Verordnung (EU) 2018/858 harmonisiert werden.
• die Übereinstimmungsbescheinigung in elektronischer Form der Verordnung (EU) 2018/858 als neues Zulassungsdokument in das Schweizerische Verordnungsrecht übernommen werden.
• die Motion Darbellay (13.3818 «Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit») erfüllt werden.
• die Motion Reimann (16.3846 «Bürokratieabbau dank der Abschaffung der Kontrollmarke zur Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen») erfüllt werden.
• das Leistungsgewichtsverhältnis für Motorräder schweizweit einheitlich nach der gleichen Methode wie in der EU berechnet werden.
Ausgangslage
In der Schweiz können mehrere Fahrzeuge eines Typs, einer Variante oder einer Version gestützt auf eine Typengenehmigung oder ein Datenblatt des ASTRA mit einer Zulassungsprüfung beim kantonalen Strassenverkehrsamt zum Verkehr zugelassen werden. Die Zulassung eines Einzelfahrzeuges kann zudem nach Vorlage einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung (englisch Certificate of Conformity – CoC) in Papierform oder mit entsprechenden Konformitätsbeglaubigungen oder Konformitätserklärungen in Kombination mit einer Identifikationskontrolle oder Funktionskontrolle erfolgen. Liegen diese Dokumente für ein Fahrzeug nicht vor, wird eine umfassende technische Prüfung durchgeführt.
Da eine Schweizer Typengenehmigung oder ein Datenblatt den Gesamtfahrzeugdatensatz z.B. einer Variante eines Fahrzeuges enthält, ist es möglich, mit diesem einen Dokument eine Vielzahl von Fahrzeugen der gleichen Variante zum Verkehr zuzulassen, was für die meisten Importeure eine relativ einfache Möglichkeit der Fahrzeugzulassung ergibt. Der Grossteil der bisherigen Fahrzeugzulassungen in der Schweiz stützt sich deshalb auf Gesamtfahrzeugdaten, welche durch das ASTRA vorgängig als Typengenehmigung geprüft und bewilligt oder als Datenblatt aufbereitet werden müssen.
Der Kleinimporteur (Import von weniger als 50 Personenwagen oder sechs Lieferwagen pro Jahr gemäss Artikel 20 der CO2-Verordnung) führte sein Fahrzeug bisher immer beim Strassenverkehrsamt vor. Das Strassenverkehrsamt liess das Fahrzeug gestützt auf ein CoC in Papierform oder gestützt auf andere Dokumente, welche Einzelfahrzeugdaten enthalten, zum Verkehr zu. Die meisten CoC in Papierform wurden von den Herstellern gestützt auf die Richtlinie 2007/46/EG bzw. werden gestützt auf die neue Verordnung (EU) 2018/858 ausgestellt und mit jedem Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N2 und O3 gemäss Artikel 12 Absatz 1 VTS mitgeliefert.
Mit der Verordnung (EU) 2018/858, welche die Richtlinie 2007/46/EG ersetzt, hat die Europäische Union seit dem 1. September 2020 ein neues Fahrzeug-Typengenehmigungs- und Zulassungsregime für Fahrzeuge der Klassen M1, N2 und O3 eingeführt. Die Hersteller von EU-gesamtgenehmigten Fahrzeugen werden verpflichtet, ab dem 5. Juli 2026 den Genehmigungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten pro Fahrzeug eine elektronische EU-Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC) zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung von EU-gesamtgenehmigten Fahrzeugen erfolgt in der EU für die genannten Fahrzeugklassen M, N und O somit gestützt auf eCoC-Einzelfahrzeugdatensätze. Sofern die Hersteller ein eCoC an die Genehmigungsbehörden liefern können, werden sie von der heutigen Pflicht entbunden, ein CoC in Papierform zu erstellen und dem Fahrzeug beizulegen.
1 Motorfahrzeuge zur Personenförderung: Personenwagen, Kleinbusse und Gesellschaftswagen
2 Motorfahrzeuge zur Güterbeförderung: Last- und Lieferwagen
3 Anhänger