Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 32 Seiten
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richtung, da in der EU bereits ein Grossteil der Fahrzeuge seit mehreren Jahren mittels sogenannter CoC zugelassen wird. Diese CoC enthalten die initialen Einzelfahrzeugdaten (Beschreibung des Fahrzeuges, wie es die Fabrik verlassen hat) und werden zurzeit noch mehrheitlich in Papierform bereitgestellt. Ab dem 5. Juli 2026 werden für Fahrzeuge der Klassen M, N und O nur noch elektronische eCoC via EUCARIS ausgetauscht. Damit das Bundesamt für Strassen diese eCoC für in die Schweiz importierte Fahrzeuge künftig aus EUCARIS beziehen und speichern kann, wurde die neue Fachapplikation IVITA-S entwickelt, über welche die erforderlichen Daten aus EUCARIS ins IVZ überführt werden können.
Abschalten der Fachapplikation TARGA und Transfer der Funktionen in die Fachapplikationen IVITA-S: Die seit 1984 im Einsatz stehende Applikation TARGA kann nicht mehr weiterentwickelt und weiterbetrieben werden. Dies aus Gründen der Informationssicherheit, des Endes der Produktlebensdauer der Basistechnologie und aufgrund des Mangels an Fachpersonal um die Fachapplikation überhaupt noch betreiben zu können. Deshalb muss TARGA so rasch als möglich durch die neue Fachapplikation IVITA-S ersetzt werden. Der Zugang für Strassenverkehrsämter bleibt weiterhin bestehen.
Einführung eines eDatenblattes pro Fahrzeug: Von jedem neuen vollständigen oder vervollständigten Fahrzeug, für das ein initialer Einzelfahrzeugdatensatz in Form eines eCoC vorhanden ist, bereitet das ASTRA diese Daten in Form eines sogenannten eDatenblattes auf. Der Vorteil des eDatenblattes liegt darin, dass die initialen Fahrzeugdaten des Fahrzeuges sowie für an der Zulassung beteiligte Stellen einfach abrufbar sind. So können beispielsweise der Importeur, der Spediteur oder die Garage via Stammnummer auf Daten eines spezifischen Fahrzeuges zugreifen. Das eDatenblatt enthält Sachdaten, welche den Zustand des Fahrzeuges nach seiner Herstellung abbilden sowie Name und Adresse von Fahrzeugherstellern und von denjenigen Importeuren, welche der Bekanntgabe dieser Personendaten vorgängig schriftlich zugestimmt haben. Die eDatenblätter werden in einem Verzeichnis des ASTRA öffentlich zur gebührenfreien Nutzung angeboten. Sie entfalten keine Rechtswirkung, sondern bieten eine Ansicht von technischen Daten von Einzelfahrzeugen zu reinen Informationszwecken.
Umsetzung Motion Darbellay (13.3818): Die Motion Darbellay verlangt die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass in der EU genehmigte Neufahrzeuge ohne strassenverkehrsamtliche Prüfung an den Zulassungsschaltern in Verkehr gesetzt werden können. Der vorliegende Vorschlag erlaubt eine rein administrative Zulassung für den Grossteil der leichten Personenwagen der Klasse M1, die über eine elektronische EU-Übereinstimmungsbescheinigung verfügen. Damit können Dreiviertel des Neuwagenmarktes rein administrativ zugelassen werden. Für alle anderen Fahrzeuge der Klassen M, N und O können die eCoC-Daten zwar für die Zulassung verwendet werden, diese Fahrzeuge müssen aber aufgrund von Differenzen zwischen den europäischen und Schweizer Fahrzeugklassen weiterhin beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung vorgeführt werden. So sind z.B. die Karosserieformen in der EU nicht identisch mit denjenigen, welche das Schweizer Recht vorsieht. Zudem müssen zum Teil zwingende Eintragungen (Codes) im Schweizer Fahrzeugausweis vorgenommen werden, welche es in der EU nicht gibt. Um die Diskrepanz zwischen dem EU-Recht und dem Schweizer Recht zu beseitigen, bedarf es einer kompletten und tiefgreifenden Überarbeitung der Zulassungsvorschriften und der technischen Vorschriften in der Strassenverkehrsgesetzgebung.
Umsetzung Motion Reimann (16.3846): Die Motion Reimann, welche die Abschaffung bzw. Digitalisierung der Zusatzkosten gemäss Ziffer 3 des Anhang 3 der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) verlangt, soll insofern umgesetzt werden, als dass eine Gebühr für alle Fahrzeuge erhoben werden soll, die gestützt auf ein Produkt des ASTRA zum Verkehr zugelassen werden. Bei diesem Produkt kann es sich um eine vom ASTRA erstellte Typengenehmigung, ein Datenblatt oder ein vom ASTRA aufbereiteten, digitalen Einzelfahrzeugdatensatz handeln. Das Aufkleben der Kontrollmarke entfällt, da der Bezahlprozess digitalisiert wird. Grossimporteure gemäss CO2-Emissionsvorschriften bezahlen diese neuen Gebühren mittels einer Jahresrechnung. Kleinimporteure können eine Mikropaymentlösung nutzen. Mit dieser Lösung kann die Motion Reimann insofern erfüllt werden, als dass das Aufkleben der Kontrollmarke entfällt. Eine Abschaffung der Gebühren ist jedoch nicht umsetzbar, da auch bei der Digitalisierung Kosten beim Bund anfallen, die vom Verbraucher gedeckt werden müssen.