Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 32 Seiten

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Artikel 19 Absatz 3

Der neue Absatz 3 dient als Rechtsgrundlage für den Bezug von elektronischen EU-Übereinstimmungsbescheinigungen aus der europäischen Datenbank EUCARIS. Es findet keine Übermittlung von Schweizerischen Personen- oder Fahrzeugdaten ins Ausland statt.

4 Auswirkungen

Mit der Umstellung von der Typengenehmigung hin zu digitalen Einzelfahrzeugdaten, verschieben sich die Erhebung der Daten für die Zulassung der meisten Fahrzeuge von den kantonalen Strassenverkehrsämtern und Garagenbetrieben hin zum Bund (ASTRA). Lediglich die Daten von unvollständigen, umgebauten Neufahrzeugen oder solche mit technischen Änderungen müssen nach wie vor beim Strassenverkehrsamt direkt erfasst werden.

Die Fahrzeugzulassung gestaltet sich einfacher und schneller. Insbesondere durch die administrative Zulassung bei neuen, vollständigen Personenwagen ohne melde- und prüfpflichtige Änderungen bringt eine deutliche Entlastung für die Strassenverkehrsämter, resp. die Garagenbetriebe. Denn in der Praxis wurde die Möglichkeit der rein administrativen Fahrzeugzulassung in der Vergangenheit noch wenig genutzt. Stattdessen wurden die Einzelfahrzeugdaten häufig mittels der an die Garagen delegierten Selbstabnahme der Funktionskontrolle ermittelt.

Durch die Digitalisierung der Prozesse und das Erfassen von Einzelfahrzeugdaten bereits vor der Zulassung sollte sich die Qualität der zugrundeliegenden Daten für die Zulassung der Fahrzeuge erhöhen. Der Aufwand wird sowohl bei den Importeuren als auch bei den Strassenverkehrsämter insgesamt abnehmen. Diese Entwicklung bestätigt sich durch den Testbetrieb der Anwendung IVITA-S, welcher bereits seit Dezember 2021 im Gange ist.

4.1 Finanzielle, personelle und andere Auswirkungen auf den Bund

Beim ASTRA wird durch die Erfassung der Papier-CoC der Fahrzeugklassen M und N, die unter den CO2-Vollzug fallen, ein Mehraufwand entstehen. Dieser ist in Etwa so gross wie die Einsparung der weniger ausgestellten Datenblätter. Das ASTRA geht davon aus, dass im 2025 rund 5’000 Neufahrzeuge mit Papier-CoC zugelassen werden müssen5: Diese Anzahl wird bis Ende 2026 gegen Null tendieren. Weiter sollten von den jährlich ca. 15'000 direkt importierten Fahrzeugen etwa 2’000 ohne CoC in die Schweiz kommen (überwiegend für den amerikanischen Markt vorgesehene Fahrzeuge).

Die Datensätze für die Zulassung von rund 5’000 Fahrzeugen werden manuell erfasst, was einem jährlichen Aufwand von rund 1 FTE entspricht. In einer zweiten Phase (nach dem 5. Juli 2026), wird der Aufwand für die manuelle Erfassung von Papier-CoC der unter den CO2-Vollzug fallenden Fahrzeuge weitgehend wegfallen. Andererseits wird der Aufwand für die Weiterentwicklung des Systems nach Beendigung des Projekts «Neues Zulassungsregime Fahrzeuge» und die Betreuung von mehr digitalen Einzelfahrzeugdaten in Etwa die gleiche Kapazität an Personal in Anspruch nehmen.

Für die Entwicklung der Fachanwendung IVITA-S wurden bisher ca. Fr. 11.25 Mio. aufgewendet. Die Kosten für die Weiterentwicklung der benötigten Geschäftsfunktionen und Prozesse für die Typengenehmigung (IT-Projekt «Neues Zulassungsregime Fahrzeuge NZRF») wird auf etwa 6 Mio. Franken geschätzt. Die Betriebskosten werden in den kommenden Jahren zwischen Fr. 0.6 und 1.3 Mio. im Jahr liegen.

Mit der Umstellung auf initiale Einzelfahrzeugdaten werden die Anträge und das Ausstellen von CH-Typengenehmigungen und Datenblätter spürbar abnehmen. Das wird beim ASTRA zu Mindereinnahmen führen. Im 2019 lag der Erlös der Typengenehmigungen, Datenblätter und der Kontrollmarken bei rund Fr. 6.4 Mio. Abhängig davon, wie schnell die Umstellung bei den Importeuren von Statten gehen wird, werden die Ausfälle im 2025 zwischen Fr. 1.7 Mio. bis 3.3 Mio. betragen.

5 Die Anzahl von 5'000 Papier-CoC wurde gestützt auf die Zulassungszahlen von 2021 sowie mittels eines Testlaufes zum Bezug von eCoC via EUCARIS bei den direktimportierten Fahrzeugen evaluiert.