Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 32 Seiten
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zise und zutreffend. Weiter wird die Erfassung im Vergleich zu heute für den überwiegenden Teil der Fahrzeuge vereinfacht. Die Daten (eCoC) werden direkt vom Hersteller mit Freigabe der Typengenehmigungsbehörde via EUCARIS bezogen und können durch die Anwendungen Initial Vehicle Information and Type Approval System IVITA-S und Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) für die Zulassung bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern verwendet werden. Ein manuelles Abtippen entfällt weitestgehend, was für die Korrektheit der Daten förderlich ist.
1.3 Zukünftiges System der Fahrzeugzulassung in der Schweiz
1.3.1. Fahrzeugzulassung gestützt auf elektronische initiale Einzelfahrzeugdaten
Gemäss dem neuen Artikel 72b Absätze 1 und 3 VZV verarbeitet das ASTRA bei Fahrzeugen, welche unter den CO2-Vollzug fallen folgende Fahrzeugdaten zu einem elektronischen Einzelfahrzeugdatensatz im IVZ:
- eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung in elektronischer Form (eCoC)
- eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform (CoC),
Anschliessend stellt das ASTRA diese elektronischen Datensätze für die Fahrzeugzulassung in IVZ zur Verfügung. Das ASTRA kann weitere Fahrzeugarten, auch solche, welche nicht unter den CO2 Vollzug fallen, zu diesem Verfahren zulassen.
1.3.1.1. Elektronischer Einzelfahrzeugdatensatz, der auf einem eCoC beruht
Neu sollen alle elektronischen Fahrzeugdaten eines eCoC für EU-gesamtgenehmigte Fahrzeuge der Klassen M, N und O, die aus EUCARIS bezogen werden können, für die Fahrzeugzulassung nutzbar sein. Die Fahrzeugdaten des eCoC sind somit bei allen Arten von Fahrzeugprüfungen einsetzbar, egal ob es sich um die administrative Prüfung, die Identifikationsprüfung, die Funktionskontrolle oder die Delegation der Funktionskontrolle an Garagenbetriebe (Selbstabnahme) handelt.
Welche Fahrzeugprüfung für Fahrzeuge mit eCoC zur Anwendung gelangt, hängt von drei Faktoren ab:
- Sind eCoC Daten für die jeweilige Fahrzeugart vorhanden?
Zurzeit sind auf EUCARIS nur eCoC für Fahrzeuge der Klassen M und N abrufbar. eCoC's für Anhänger (O) konnten bislang noch keine bezogen werden.
Für weitere Fahrzeugarten, wie z.B. Motorräder (Kategorie L) gibt es in der EU noch keine Rechtsgrundlagen in Form einer Verordnung, welche die Einführung von durch Genehmigungsbehörden geprüfte eCoC auf einen bestimmten Zeitpunkt verpflichtend vorsehen.
- Können die eCoC Daten für die Erstellung des Fahrzeugausweises ohne Ergänzung von weiteren spezifischen Fahrzeugdaten verwendet werden?
Im Moment können nur eCoC Daten für neue, vollständige Personenwagen gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a VTS für die Erstellung des Fahrzeugausweises übernommen werden. Für alle anderen Fahrzeugarten sind weitere Fahrzeugdaten erforderlich, welche die schweizerische Strassenverkehrsgesetzgebung verlangt, damit der Fahrzeugausweis erstellt werden kann. Diese ergänzenden Fahrzeugdaten werden in der Regel durch das Strassenverkehrsamt bzw. im Falle der Delegation der Funktionskontrolle an Werkstätten durch diese Betriebe auf dem Prüfungsformular 13.20A ergänzt.