Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 32 Seiten
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1.3.2. Fahrzeugzulassung gestützt auf eine Schweizerische Typengenehmigung, die Gesamt-
fahrzeugdaten eines Fahrzeugtyps, einer Fahrzeugvariante oder einer Fahrzeugversion enthält
Die Erstellung von Schweizerischen Typengenehmigungen ist weiterhin für alle Fahrzeugklassen möglich, d.h. auch für die Klassen M, N und O für den Fall, dass keine eCoC aus EUCARIS mehr bezogen werden können. Allerdings werden Typengenehmigungen nicht mehr in der seit 1984 im Einsatz stehende Fachanwendung "Technische Angaben, Rauch, Geräusch und Abgas" TARGA erstellt, da diese dringend durch eine moderne Fachanwendung abgelöst werden muss. Die neue Fachapplikation IVITA-S, die bereits seit 2021 in Betrieb ist, hat deshalb zum Ziel, die Funktionalitäten von TARGA zu ersetzen und modernisieren sowie TARGA schliesslich abzulösen.
Inhaber einer CH-TG für Fahrzeuge gemäss Artikel 30 Absatz 1 und 2 VTS können diese administrativ zulassen. Es findet eine Einschränkung der administrativen Zulassung für TG-Inhaber auf leichte Motorwagen, Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3.50t, Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge statt.
1.3.3. Fahrzeugzulassung gestützt auf ein schweizerisches Datenblatt, das Gesamtfahrzeugdaten eines Fahrzeugtyps, einer Fahrzeugvariante oder einer Fahrzeugversion enthält
Da ein Grossteil der EU-gesamtgenehmigten Fahrzeuge künftig über ein eCoC verfügen wird, wird der Bedarf an Datenblätter markant abnehmen. Dennoch muss die Möglichkeit, Datenblätter zu erstellen, aus drei Gründen weiterhin aufrechterhalten werden:
- Die Verpflichtung für Hersteller von EU-gesamtgenehmigten Fahrzeugen ein eCoC pro Fahrzeug an
die nationale Genehmigungsbehörde zu liefern, welche die EU-Gesamtgenehmigung ausgestellt hat, besteht gemäss Verordnung (EU) 2018/858 erst ab 5. Juli 2026. Bis dahin können Hersteller ihre Fahrzeuge weiterhin mit EU-Übereinstimmungsbescheinigungen in Papierform ausstatten.
- Weiter gibt es Fahrzeugklassen mit einer EU-Gesamtgenehmigung, für welche noch kein konkretes
Datum für die Umstellung auf eCoC bekannt ist (z.B. L, Motorräder). Für diese Fahrzeuge muss weiterhin die Möglichkeit bestehen, Datenblätter herzustellen.
- Für den Fall, dass der Bezug von eCoC aus EUCARIS aus technischen oder sonstigen Gründen
vorübergehend oder für längere Zeit nicht mehr möglich ist, dient das schweizerische Datenblatt als Rückfallebene. Damit stellt das ASTRA sicher, dass die Fahrzeugzulassung weiterhin funktioniert, auch wenn der Bezug von eCoC plötzlich nicht mehr möglich sein sollte.
Durch den Übertrag der Funktionalitäten von TARGA ins IVZ werden auch die Datenblätter neu im IVZ erstellt.
Inhaber eines Datenblattes für Fahrzeuge gemäss Artikel 30 Abs. 1 und 2 VTS können diese administrativ zulassen. Es findet eine Einschränkung der administrativen Zulassung für DB-Inhaber auf leichte Motorwagen, Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3.50t, Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge statt.
1.3.4. Fahrzeugzulassung gestützt auf Einzelfahrzeugdaten durch Vorführung beim Strassenver-
kehrsamt
Diese Art der Fahrzeugzulassung ist weiterhin möglich und ist z.B. für importierte Einzelfahrzeuge aus Amerika anwendbar.