Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 32 Seiten

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Die Genehmigungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten tauschen diese eCoC über das Europäische Informationssystem für Fahrzeuge und Führerscheine (EUCARIS, European Car and Driving Licence Information System) aus. EUCARIS ermöglicht den Austausch und Abruf von Daten aus den zentralen Fahrzeug- und Führerausweisregistern der beteiligten Staaten. Die Schweiz ist Mitglied bei EReg, der Organisation, welche EUCARIS betreibt und kann aufgrund ihrer Mitgliedschaft von verschiedenen Dienstleistungen, wie den Bezug von eCoC via EUCARIS profitieren.

Um ab 2026 in der Lage zu sein, von den Genehmigungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten eCoC-Daten zu erhalten, hat das ASTRA mit dem Projekt «Neues Zulassungsregime Fahrzeuge NZRF», die Möglichkeit geschaffen, dass auch in der Schweiz Fahrzeuge künftig auf Basis von eCoC-Einzelfahrzeugdatensätzen zugelassen werden können. Die Fachapplikation «Initial Vehicle Information and Type Approval System» (IVITA-S) bezieht via EUCARIS eCoC-Daten für das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ). Technisch ist die Fachapplikation Teil des IVZ und seit November 2021 aktiv an EUCARIS angeschlossen, um Pilotversuche und die rollende Einführung der eCoC-gestützten Fahrzeugzulassung zu ermöglichen.

Ein Ziel des Projekts «Neues Zulassungsregime Fahrzeuge NZRF» ist die Ablösung der seit 1984 im Einsatz befindlichen Fachapplikation TARGA, die der Typengenehmigungserteilung dient. Die Funktionen von TARGA sollen in die Fachapplikation IVITA-S übertragen und damit in das Informationssystem IVZ integriert werden.

Mit der Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts sollen die Rechtsgrundlagen im Schweizer Recht für die durch das Projekt «Neues Zulassungsregime Fahrzeuge NZRF» geplanten und laufenden Änderungen in der Fahrzeugzulassung sowie der Datenverarbeitung geschaffen werden. Da die internationalen Rechtsgrundlagen im MRA für den Bezug von eCoC für Fahrzeuge der Klassen M, N und O von ausländischen Genehmigungsbehörden zurzeit noch nicht vorhanden sind, werden die Rechtsgrundlagen im Schweizer Strassenverkehrsrecht für das bisherige Zulassungssystem beibehalten, so dass Fahrzeuge auch weiterhin gestützt auf Schweizer Typengenehmigungen, Datenblätter, CoC in Papierform sowie weiteren Dokumenten zugelassen werden können.

Die seit 2016 bzw. 2018 hängigen Motionen (13.3818) Darbellay «Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit» und (16.3846) Reimann «Bürokratieabbau dank der Abschaffung der Kontrollmarke zur Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen» können mit den vorliegenden Verordnungsrevisionen erfüllt werden.

Mit der Teilrevision der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV, SR 741.51) wird zudem die Methode zur Berechnung des Leistungsgewichts von Motorrädern an das EU-Recht angepasst. Das im Fahrzeugausweis eingetragene Leistungsgewicht ist ausschlaggebend dafür, ob zum Führen eines Motorrades der Führerausweis der Kategorie A für Motorräder mit unbeschränkter Motorleistung oder der Führerausweis der Kategorie A für Motorräder mit beschränkter Motorleistung erforderlich ist.

Inhalt der Vorlage

Umstellen der Fahrzeugzulassung von Typendaten auf initiale Einzelfahrzeugdaten: Im Vergleich zu einer Typengenehmigung, welche eine gewisse Bandbreite bei einzelnen Daten zulässt (sogenannte «Von-Bis-Werte»), sind die initialen Einzelfahrzeugdaten, die ein eCoC für ein spezifisches Fahrzeug enthält, präzise und zutreffend. Das bringt Vorteile in der statistischen Auswertung der Zulassungsdaten. So gewinnt beispielweise die Auswertung des CO2-Ausstosses von Neuwagen zukünftig an Genauigkeit, resp. der Aufwand für die freiwillige Nachreichung einzelner CoC wird überflüssig. Doch in erster Linie vereinfachen die Einzelfahrzeugdaten die Zulassung durch die Strassenverkehrsämter, da diese die Fahrzeugdaten nicht mehr erfassen müssen. Bei Fahrzeugen, welche über ein eCoC verfügen, sind die Daten für das ASTRA via EUCARIS abrufbar.

Bezug von elektronischen Übereinstimmungsbescheinigungen aus EUCARIS durch das ASTRA via der neuen Fachapplikation IVITA-S: Die schweizerische Fahrzeugzulassung bedarf einer Neuaus-