Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 32 Seiten
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sen. Er muss das Fahrzeug nicht mehr zur Kontrolle beim Strassenverkehrsamt vorführen. Gemäss den heutigen Rechtsgrundlagen ist es nicht ausgeschlossen, dass auch schwere Motorfahrzeuge rein administrativ zugelassen werden könnten. Eine Umfrage bei den Strassenverkehrsämtern hat ergeben, dass von dieser Möglichkeit auch bei schweren Motorfahrzeugen kaum Gebrauch gemacht worden ist und dass diese Zulassungsart bei schweren Motorfahrzeugen eine Sicherheitslücke darstellt, welche behoben werden soll.
c. Fahrzeugzulassung gestützt auf Einzelfahrzeugdaten mit Prüfung beim Strassenverkehrsamt
Ein neues Fahrzeug kann beim Strassenverkehrsamt zur Einzelprüfung vorgeführt werden. In diesem Fall wird der Prüfungsbericht durch das Strassenverkehrsamt ausgefüllt. Je nachdem mit welchen Dokumenten der Nachweis für die Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften erbracht wird, ist eine Identifikationsprüfung, Funktionskontrolle (Art. 30a VTS) oder eine umfassende technische Prüfung (Art. 30b VTS) notwendig. Der Nachweis kann mit einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform oder weiteren Prüfnachweisen wie z.B. Konformitätserklärungen oder Prüfberichten einer anerkannten Prüfstelle erbracht werden. Das Strassenverkehrsamt kann das Ausfüllen des Prüfungsberichts sowie die Funktionskontrolle für leichte Motorwagen, Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3.5t, Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen an Garagenbetriebe zur sogenannten Selbstabnahme delegieren (Art. 32 VTS). Importiert eine Privatperson z.B. einen Lieferwagen der Fahrzeugklasse N1, der über eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform verfügt, müsste das Fahrzeug grundsätzlich beim Strassenverkehrsamt zur Funktionskontrolle vorgeführt werden (Art. 30a Abs. 1 Bst. a VTS). Da die Strassenverkehrsämter diese Funktionskontrolle an Garagenbetriebe delegieren können (Art. 32 Abs. 1 und 2 VTS), kann der Importeur das Fahrzeug auch zu einem Garagenbetrieb bringen, der das Fahrzeug einer Funktionskontrolle unterzieht, den Prüfungsbericht ausfüllt und diesen anschliessend beim Strassenverkehrsamt für die Zulassung zustellt. Das Fahrzeug muss in diesem Fall nicht mehr zur physischen Kontrolle beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden.
Abbildung 1: Ist-Situation der FahrzeugzulassungIst-Situation Zulassungswesen vor 2022
Homologation EU Hersteller APS Importeur ASTRA StVA
Antrag DB Daten-IVZ
Fahrzeuge für den Erstellung COC Lieferung EU-GG (Typ-Daten)
EU-Markt Zulassung 80- Zuweisung DB auf 13.20A (administrativ) 83% hergestellt Erstellung
EU-GG Erstellung DB
Komplett-
fahrzeug Lieferung CoC Lieferung CoC (Einzel-Fz-Daten)
Fahrzeuge
Lieferung CoC (Einzel-Fz-Daten)
Direktimport
vollständiges melde- & prüfpflichtige Änderungen Zulassung 7- 2-Stufiges Fahrzeug Lieferung Daten nicht melde- & prüfpflichtige Änderungen 10% Verfahren Erstellung EU-GG unvollständiges (per Termin)
Basisfahrzeug Fahrzeug Antrag auf Prüfnachweise Lieferung Daten
Lieferung Prüfungen /
Antrag Teil- Bestätigungen Antrag TG
CH-Fahrzeuge Genehmigung Antrag Prüfungen / Zulassung
in oder für die CH Bestätigungen Zuweisung TG auf 13.20A (admin. od. 8-9% hergestellt Erstellung Teil- per Termin)
Genehmigung Lieferung Typ- Daten und Teil- Genehmigung(en) Erstellung CH-TG
Antrag Prüfungen /
Bestätigungen
Fahrzeuge Zulassungsfähigkeit Zulassung
(per Termin) 1-2% Direktimport nachweisen
Lieferung Prüfungen /
Bestätigungen
Zurzeit werden rund 83 Prozent der Motorfahrzeuge über ein schweizerisches Datenblatt zugelassen. Rund 7 Prozent der Zulassungen erfolgt via CoC. Weitere 10 Prozent der Fahrzeuge werden über eine schweizerische Typengenehmigung zugelassen oder sind von der Typgenehmigung befreit.