Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/16: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen; Umsetzung auf Verordnungsstufe (Totalrevision der Gütertransportverordnung und weitere Verordnungsänderungen im Bereich Gütertransport) · 34 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/3/2/3

3 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

3.1 Totalrevision der Gütertransportverordnung

Die wichtigsten Anpassungen auf Stufe Verordnung ergeben sich aus der Totalrevision des Gütertransportgesetzes. Die rechtlichen Anpassungen in diesem Bereich werden in erster Linie in der Gütertransportverordnung (GüTV) konkretisiert. Diese wird wie das GüTG einer Totalrevision unterzogen.

Die GüTV vom 25. Mai 2016 wird aufgehoben. Viele Bestimmungen (insbesondere im 3. Kapitel nGüTV) werden jedoch weitgehend unverändert in die neue GüTV übernommen. Die GüTV wird mit neuen Bestimmungen, die sich aus dem totalrevidierten GüTG ergeben, ergänzt. In Anlehnung an das nGüTG trägt diese Verordnung den Titel Gütertransportverordnung (GüTV). Die Gliederung der neuen Gütertransportverordnung (nGüTV) orientiert sich am Aufbau des totalrevidierten GüTG und umfasst die folgenden Kapitel und Abschnitte:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

2. Kapitel: Investitionsbeiträge und andere Beiträge

1. Abschnitt: Investitionsbeiträge für Umschlags- und Verladeanlagen

2. Abschnitt: Umschlags- und Verladebeiträge

3. Abschnitt: Investitionsbeiträge für technische Neuerungen im Gütertransport auf der Schiene und auf dem Wasser

4. Abschnitt: Investitionsbeiträge für die digitale automatische Kupplung

5. Abschnitt: Investitionsbeiträge für klimafreundliche Fahrzeuge

6. Abschnitt: Betriebsbeiträge

7. Abschnitt: Investitions- und Betriebsbeiträge an den Transport begleiteter Motorfahrzeuge

3. Kapitel: Anschlussgleise

1. Abschnitt: Anschlussgewährung, Planung und Bau von Anschlussgleisen

2. Abschnitt: Betrieb und Instandhaltung von Anschlussgleisen

3. Abschnitt: Abweichungen von den Vorschriften für Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anschlussgleisen

4. Abschnitt: Verantwortlichkeit und Haftpflichtversicherung bei Anschlussgleisen

5. Abschnitt: Aufsicht über die Anschlussgleise

4. Kapitel: Schlussbestimmungen

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Die Verordnung enthält insbesondere die Ausführungsbestimmungen zum totalrevidierten Gütertransportgesetz. In diesem Artikel wird der Regelungsbereich der Verordnung aufgeführt. Neu wurde eingefügt, dass sie die Förderung der technischen Neuerungen, der digitalen automatischen Kupplung sowie für klimafreundliche Fahrzeuge auf Schiene und Wasser regelt.

Art. 2 Transport gefährlicher Güter

Die Bestimmung wird weitgehend unverändert aus der Gütertransportverordnung vom 25. Mai 2016 übernommen. Die Anpassung betrifft eine sprachliche Umformulierung.

7/34 BAV-D-2DD83401/641