Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Fédération Romande des 33a.1 La décision d‟ajouter un article particulier concernant les foies de
Consommateurs FRC volaille fréquemment contaminés campylobacters est saluée.
Toutefois, la manière de prouver la non contamination du cheptel doit
être spécifiée dans la législation vétérinaire.
Fédération Romande des 58c.3 La suppression de la dispense pour les détaillants est saluée. 58c.5
Consommateurs FRC
Coop Genossenschaft Anh 2 Die Formulierung "genussfertige Getränke aus Automaten" lässt „3 Genussfertige offen ausgegebene Getränke aus Automaten“
offen, welche Getränke dazu gezählt werden. Im Falle von Geträn-
ken, die im Anhang 2 Produktegruppe 5 zugeordnet werden können
und gleichzeitig in Automaten verkauft werden widersprechen sich
z.B. die Toleranzwerte für B.cereus (Beispiel: Chokodrink Zuordnung
nach Produktgruppe 5 = 1000 KBE B. cereus/ml und Zuordnung nach
Produktegruppe 6 = 10'000 KBE B. cereus / ml).
Hier ist klarzustellen, dass es sich um offen ausgegebene genussfer-
tige Getränke aus Automaten handelt und nicht etwa um vorverpackte
Getränke (wie z.B. in einer Büchse oder einem Tetra Pack).
Coop Genossenschaft 42.3 Da es gemäss Auskunft des BAG grundsätzlich nicht möglich ist Ersatzlos streichen.
epidemiologische Daten für die Parasitenfreiheit von Wildfang beizu-
bringen, macht Buchstabe c) keinen Sinn.
Coop Genossenschaft 42.5 Die Handhabung und der Umfang der Sichtkontrollen ist unklar, Streichen 2.ter Satz bis Modus der Kontrolle festgelegt ist.
zudem sind keine Beurteilungswerte festgelegt.
Es muss eine Referenz angegeben oder geschaffen werden, die den
erforderlichen Umfang und die Durchführung der Sichtkontrolle in
einem Warenlos ausreichend beschreibt.
Die Referenz muss zwingend auch eine Beurteilung zu Parasitenfun-
den beinhalten. Der Fund eines einzelnen Parasiten in einer Charge
darf nicht dazu führen, dass die Charge vernichtet werden muss,
denn dies würde faktisch ein Verbot des Verkaufs von Fisch aus
Wildfang bedeuten.
Coop Genossenschaft 42.6 Aus Art. 42 Abs 3 resultiert, dass nur bei Zuchtfisch auf eine Gefrier- Vor dem Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die keiner
behandlung verzichtet werden kann. Die Nachweispflicht ist dem Gefrierbehandlung unterzogen wurden oder die vor dem Konsum entsprechend auf Zuchtfisch zu beschränken. keiner Behandlung zur Abtötung lebensfähiger Parasiten, die eine Gesundheits-gefährdung darstellen, unterzogen werden sollen, muss die verantwortliche Person des Lebensmittelbetriebes gewährleisten, dass die Fischerei-erzeugnisse aus Fischzuchten stammen, welche die besonderen Anforderungen gemäss Absatz 3 Buchstabe d erfüllen. Dies kann in Form von ….
Coop Genossenschaft 44.4 c Coop begrüsst diese Anpassung sehr, entspricht sie doch einer