Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Staatskanzlei des Kan- 2.2 Definition Speiseöl Variante 1 (Vorzug):
tons Solothurn "Speiseöl ist Öl tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, dessen vor- Art. 2 unverändert beibehalten und die "neuartigen Speiseöle" (raffi-
wiegende Bestandteile die Glycerinester der natürlichen Fettsäuren niertes Echiumöl, raffiniertes Allanblackia-Saatöl, Diacylglyceridöl sind. Es ist bei Raumtemperatur flüssig." pflanzlichen Ursprungs, Rapsöl und Maiskeimöl mit hohem Anteil an Einige der unter dem "Abschnitt 2a: Neuartige Speiseöle" aufgeführ- unverseifbaren Bestandteilen, Krillöl) unter dem "2. Abschnitt: Speiten Öle fallen von der Definition her unter Art. 2 und sind in diesem seöl" erfassen.
Sinne nicht "neuartig" (wie raffiniertes Echiumöl, raffiniertes Allanbla-
ckia-Saatöl, Diacylglyceridöl pflanzlichen Ursprungs, Rapsöl und Die verbleibenden "neuartigen Speiseöle" könnten in diesem Fall Maiskeimöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen). Auf- unter einem aussagekräftigeren Abschnittstitel wie "Speiseöle aus grund dieser allgemeinen Definition müssten die erwähnten "neuarti- Mikroorganis¬men" zusammengefasst werden.
gen Speiseöle" unter diesem Abschnitt erfasst werden und nicht unter
dem "Abschnitt 2a: Neuartige Speiseöle". Oder
Falls diese unter dem Abschnitt "neuartige Speiseöle" oder einem Variante 2:
unter einem anderen Titel erfasst werden sollen, so ist unseres Erach- Definition von Art. 2 so anpassen, dass die erwähnten "neuartigen tens die Definition von Art. 2 so anzupassen, dass die erwähnten Speiseöle" nicht darunter fallen und die Rechtssituation entsprechend "neuartigen Speiseöle" nicht darunter fallen. Sonst führt dies zu einer klar wird.
Verletzung der Rechtsklarheit. Evtl. könnten die deutschen Leitsätze für Speisefette und Speiseöle als Grundlage für die Definition herbeigezogen werden (siehe Beg-Die vom BAG vorgeschlagene Unterscheidung zwischen "traditionel- riffsbestimmung unter 1.1.1).
len" und "neuartigen Speiseölen" wird auch nicht als ideal angesehen. Je nach Änderung müsste unter Umständen auch Art. 6 (Definition Die Begriffe könnten im Rahmen der Werbung missbraucht werden. Speisefette) angepasst werden.
Staatskanzlei des Kan- 2.2 Der Einleitungssatz sollte mit "Oliventresteröl" ergänzt werden (ent- Ergänzung:
tons Solothurn sprechend den EU-Bestimmungen). "Bei Olivenöl und Oliventresteröl werden folgende Kategorien un-
ter¬schieden:"
Staatskanzlei des Kan- 2.2 "b. raffiniertes Olivenöl: durch Raffinieren von nativen Olivenölen, Anpassungsvorschlag entsprechend der EU-Ver-ord¬nung:
tons Solothurn ausser Lampantöl, gewonnen". "b. raffiniertes Olivenöl: durch Raffinieren von nativen Olivenölen
Die Definition entspricht nicht der EU-Verordnung Nr. 1234/2007 gewon¬nen"
(Anhang XVI). Die Definition ist falsch: Lampantöl ist sogar der wich-
tigste Rohstoff für raffiniertes Olivenöl.
Staatskanzlei des Kan- 3.1 Es wird Bezug genommen auf Anhang 1a. Wieso kann Anhang 1a Änderungsvorschläge: Anstatt auf Anhang 1a auf Anhang 1 verweitons Solothurn nicht zu Anhang 1 werden? Anhang 1 wird ja aufgehoben. Der Begriff sen. Den Begriff "Merkmale" durch "Anforderungen" er-setzen.
"Merkmale" sollte einheitlich durch "Anforderungen" ersetzt werden
analog Artikel 5a bis 5i jeweils die Absätze 2 oder 3. Eine einheitliche
Wortwahl trägt zum besseren Verständnis bei.
Staatskanzlei des Kan- übrige Bezeichnung "schonend gedämpft" Die Streichung der Bezeichnung Bezeichnung “schonend gedämpft” sollte beibe-halten werden.
tons Solothurn "schonend gedämpft" bringt ein altes Problem zurück: Die meisten
"kalt gepressten" Sonnenblumen-, Distel oder andern Pflanzenöle
sind schwach ausgedämpft, dürften also nicht mehr als kaltgepresst
ausgelobt werden. Die Bezeichnung "schonend gedämpft" sollte also
beibehalten werden. Literatur: Methoden zur Erkennung verfälschter
Speiseöle, K. Grob, M. Biedermann, and M. Bronz, Mitt. Gebiete