Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Vereinigung Schweiz. 5i.1 Der vorgeschlagene Art. 5i, Absatz 1 beruht auf dem Entscheid der Abs. 1:
Hersteller von Diät- und Kommission vom 12. Dezember 2008 (2008/968/EG), wobei dieser Pilzöl aus Mortierella alpina ist reich an Arachidonsäure und wird Spezialnahrungen Entschied nur das Produkt eines Herstellers beurteilt. durch Fermentation aus dem Pilz Mortierella alpina gewonnen.
Auf dem Markt sind weitere, vergleichbare Pilzöl aus Mortierella alpi-
na, die schon vor 1997 in Verkehr gebracht wurden und somit nicht
unter die "Novel Food"-Verordnung (EG) Nr. 258/97 fallen. Für diese
werden andere Substrate als Sojamehl und Sojaöl verwendet.
Art. 5i ist so zu formulieren, dass er alle Arten von "Pilzöl aus Mortie-
rella alpina" abdeckt.
(vgl. auch unsere Bemerkungen zu Anhang 11)
Vereinigung Schweiz. Anhang 3 In der Tabelle "Verwendungszweck" ist für Nahrungsergänzungsmittel Tabelle "Verwendungszwecke / Höchstmenge für die Summe aus Hersteller von Diät- und als Höchstmenge für die Summe aus DHA und EPA 250 DHA und EPA":
Spezialnahrungen mg/Tagesration vorgeschlagen. Dies entspricht dem Wert gemäss
Anhang 13 der VO über Speziallebensmittel (aktueller Stand). Nahrungsergänzungsmittel - 500 mg/ Tagesration
Offensichtlich wurde übersehen, dass dieser Wert gemäss Entwurf zu
Anhang 13 auf 500 mg/Tagesration erhöht wird.
Vereinigung Schweiz. Anhang 4 Anpassung an die Entscheidung der Kommission vom 22. Okto- Titel:
Hersteller von Diät- und ber.2009 über die Erweiterung der Anwendungen von Algenöl aus der DHA-reiches und DHA- und EPA-reiches Öl der Mikroalge Schizo-Spezialnahrungen Mikroalge Schizochytrium sp. als neuartige Lebensmittelzutat im chytrium sp.
Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 (2009/778/EG) und an die
Entscheidung der FSA gemäss Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 258/97 1. Öl der Mikroalge Schizochytrium sp.
vom 6.7.2012 siehe
http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood/dha_o_authoris Spezifikation (unverändert wie 1. Tabelle):
ation_letter_06072012_de.pdf
Verwendungszwecke:
Es sind hier die zwei unterschiedlichen Spezifikationen und Verwen- Verwendungsgruppen / Höchstgehalt an DHA (Docosahexaensäure) dungszwecke für DHA-reiches und DHA- und EPA-reiches Öl aufzu- Backwaren (Brot und Brötchen) / 200mg/100g
führen. Wir schlagen deshalb eine Unterteilung des Anhangs 4 in eine Müsliriegel / 500mg/100g
Ziff. 1 und eine Ziff. 2 vor. Nichtalkoholische Getränke (einschliesslich Getränke auf Milchbasis) / 60mg/100ml
2. DHA- und EPA-reiches Öl aus Schizochytrium sp.
Spezifikation:
Säurewert - Nicht mehr als 0,5 mg KOH/g
Peroxidwert (PV) - Nicht mehr als 5,0 meq/kg Öl
Feuchtigkeit und flüchtige Stoffe - Nicht mehr als 0,05%
Unverseifbare Stoffe - Nicht mehr als 4,5%
Trans-Fettsäuren - Nicht mehr als 1 %
DHA-Gehalt - Mindestens 22,5%
EPA-Gehalt - Mindestens 10%