Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Verwendungszwecke:
Verwendungsgruppen / Höchstgehalt an DHA + EPA (in mg/100g, sofern nicht anders angegeben)
Nahrungsergänzungsmittel / 250 mg/tägliche Verzehrsmenge gemäss Herstellerempfehlung für Normalverbraucher; 450 mg/tägliche Verzehrsmenge gemäss Herstellerempfehlung für Schwangere und stillende Frauen
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke / entsprechend den besonderen Ernährungsbedürfnissen des Personenkreises, für den die Produkte bestimmt sind
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsabnahme / 250 mg/Mahlzeitersatz
Andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung (PARNUTS) im Sinne der Richtlinie 2009/39/EG, ausgenommen Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung / 200mg/100g
Backwaren, Brot und Brötchen, Kekse / 200mg/100g
Frühstückscerealien / 500mg/100g
Speisefette / 360mg/100g
Milchersatzerzeugnisse (ausgenommen Getränke) / bei Käse:
600mg/100g; bei Sojamilch- und Milchimitationserzeugnissen (ausgenommen Getränke): 200mg/100g
Milcherzeugnisse (ausgenommen Getränke auf Milchbasis) / bei Käse: 600mg/100g; bei Milchprodukten (einschliesslich Milch, Frischkäse und Joghurterzeugnisse; ausgenommen Getränke):
200mg/100g
Nichtalkoholische Getränke (einschliesslich Milchersatzgetränke und Getränke auf Milchbasis) / 80mg/100g
Getreideriegel / 500 mg/100g
Streichfette und Salatsaucen / 600mg/100g
Vereinigung Schweiz. Anhang 11 Das "Pilzöl aus Mortierella alpina" stellt einen Sonderfall dar. Es gilt in
Hersteller von Diät- und einer Form als "herkömmlich", da es schon vor dem Jahr 1997 in der
Spezialnahrungen EU auf dem Markt war, und wurde in einer anderen Form als "Novel Spezifikation
Food" nach der VO (EG) Nr. 258/97 zugelassen. Arachidonsäure ≥ 38 %
Peroxidzahl ≤ 5 meq/kg
Die in Anhang 11 vorgeschlagene Spezifikation basiert auf dem Ent- Säurezahl ≤ 0,8 mg KOH/g
scheid der Kommission vom 12. Dezember 2008 (2008/968/EG), Anisidinzahl ≤ 20
wobei dieser Entschied nur das Produkt eines Herstellers als "novel Freie Fettsäuren ≤ 0,4 %
food" beurteilte. Unverseifbare Bestandteile ≤ 3,5 %
F-------
Im Sinne unserer allgemeinen Bemerkungen muss entweder in An-
hang 11 klargestellt werden, dass sich die Spezifikation nur auf das
"neuartige" Pilzöl bezieht, oder die Spezifikation wird so festgelegt,
dass sie auch die nicht als "novel food" geltenden Formen abdeckt.
Die in der Spalte rechts vorgeschlagene Spezifikation deckt beide
Arten ab.