Rapport sur les résultats
Consultation 2011/46: Révisions partielles de l'ordonnance sur l'asile 2 (OA 2) et 3 (OA 3), de l'ordonnance sur l'intégration des étrangers (OIE) et de l'ordonnance sur l'exécution du renvoi et de l'expulsion (OERE) · 32 pages
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SP: kann die von anderer Seite bereits vorgebrachten Bedenken gegen das Ausreisegeld gut nachvollziehen und ist sich der Zweischneidigkeit dieses Ansatzes bewusst. Sie hat jedoch Vertrauen in das Augenmass der Behörden bei der Anwendung dieser Möglichkeit und geht davon aus, dass Missbrauch so ausgeschlossen werden kann.
SRK: begrüsst aufgrund der Erfahrungen im Rahmen des Projekts „Detention" (Perspektiven- und Rückkehrberatung in der Administrativhaft) die Einführung eines Ausreisegeldes. Die Ausrichtung des Ausreisegeldes nach der effektiv erfolgten Rückkehr in das Herkunftsland wird sehr unterstützt. In diesem Zusammenhang möchte das SRK anregen, dass die Bemessung und Ausrichtung der finanziellen Unterstützung des gesamten Rückkehrbereichs in das Herkunftsland verlegt wird. Sollte in Zukunft die Bemessung und Ausrichtung der finanziellen Unterstützung ganz ins Herkunftsland verlegt werden, so wäre zu überprüfen, ob nicht alle Personen in Ausschaffungshaft diese Unterstützung in Anspruch nehmen könnten.
SFH: begrüsst grundsätzlich die neu vorgesehene Flexibilität beim Reise- und Ausreisegeld, sie entspricht einem Vorschlag, den die SFH schon wiederholt im Rahmen der Diskussion um mögliche Rückkehranreize vorgebracht hat. Allerdings sind die Ansätze relativ tief. Dennoch erachtet die SFH diese Möglichkeit als Schritt in die richtige Richtung, insbesondere weil sich auch gezeigt hat, dass Ausreisepflichtige sich häufig erst dann mit der Rückkehrproblematik auseinandersetzen, sofern sie in Haft sind, oder ihnen Zwangsmassnahmen angedroht wurden. Für diese Fälle könnte das Rückkehrgeld den Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, die Ausreiseverpflichtung zu akzeptieren, ohne das Gesicht zu verlieren.
Rejet
Kantone: AG, BL, OW, SO, TG, UR, ZH
Parteien: SVP, MCR
Interessierte Kreise: chgemeinden, SGV, Sosf,
BL, OW, SO, TG, UR, MCR, SVP, chgemeinden: Es ist das falsche Signal, wenn Renitente, die bereits in Ausschaffungshaft sind, nach Verweigerung der Ausreise noch ein Ausreisegeld von 2’000 Franken beanspruchen können. Es besteht die Gefahr, dass damit ein Fehlanreiz für weitere „Wirtschaftsflüchtlinge" geschaffen wird. Die Praxis zeigt, dass dort, wo Sonderflüge regelmässig möglich sind, die allermeisten Ausschaffungen ohne ein derart hohes Ausreisegeld auf einem Linienflug erfolgreich sind. Deshalb müsste viel mehr Druck mit durchführbaren Sonderflügen realisiert werden.
AG: Im Ergebnis werden damit Personen finanziell belohnt, die sich bislang ihrer im rechtsstaatlichen Verfahren auferlegten Ausreisepflicht mit unkooperativem Verhalten widersetzt haben.
BL: Grundsätzlich ist bei Personen in Haft gegen ein (zusätzliches) Ausreise- respektive Beratungsgespräch nichts einzuwenden. Über die Inhalte sowie die Abgeltung werden Bund und Kantone aber noch zu verhandeln haben (im Rahmen von Artikel 68a "Bundesbeiträge für Zusatzaufgaben" des Revisionsentwurfs).
ZH: lehnt ab, dass Personen, die ihre Mitwirkungspflicht verletzt haben und sich der Verpflichtung zur Ausreise widersetzen, während der Ausschaffungshaft bis zu 2’500 Franken in Form eines Reise- bzw. Ausreisegeldes erhalten.
Sosf: Konkret geht es hierbei vornehmlich um Nothilfebezüger -innen, welche einer freiwilligen Rückführung vorgängig nicht zugestimmt haben. Diesen Menschen ein Ausreisegeld in Aussicht zu stellen und sie dadurch zur Rückkehr bewegen zu wollen, ist blauäugig und verkennt Realitäten: das Problem der allermeisten in der Nothilfe gestrandeten Personen ist, dass sie nicht zurückkehren können. Neu geschaffende finanzielle Anreize werden an diesem Umstand wenig ändern. Die Absicht, «dass die betroffenen Personen die Schweiz [dadurch] eher und früher verlassen», wird nicht erreicht werden. Die Nichtannahme des Ausreisegeldes als Legitimation für eine womöglich folgende Zwangsausschaffung anzuführen, ist gänzlich inakzeptabel. Mittels einer ausgebauten Rückkehrhilfe die Probleme einer restriktiven Asyl- und Zulassungspolitik lösen zu wollen, ist ein falscher, da äusserst kurzfristig veranlagter Ansatz. Sosf lehnt deshalb die aktive
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