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Vernehmlassung 2005/30: Ausführungserlasse zum Transplantationsgesetz · 32 Seiten

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Anhang 2 (Art. 16 Abs. 3)

Internationale Regeln für den Umgang mit Blut-Stammzellen

Als Regeln für den Umgang mit Blut-Stammzellen sind folgende Bestimmungen anwendbar:

1. Normen für die Entnahme, Aufbereitung und Transplantation von hämatopoietischen Stammzellen (JACIE Standards), Zweite Auflage in der Fassung vom Juni 2003, angepasst im Januar 200515;

2. Internationale Normen für die Entnahme, Aufbereitung, Testung, Lagerung, Auswahl und Abgabe von Nabelschnurblut (NETCORD/FACT Standards), Zweite Auflage in der Fassung von 200216.

15Der Text der JACIE Standards («Standards for Hematopoietic Progenitor Cell Collection,

Processing and Transplantation») kann beim Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, 3003 Bern, gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter der Internetadresse www.xxx (wird eingerichtet) abgerufen werden.

16Der Text der Netcord/Fact Standards («International Standards for Cord Blood Collection,

Processing, Testing, Banking, Selection and Release, Foundation for the Accreditation of Cellular Therapy») kann beim Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, 3003 Bern, gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter der Internetadresse www.xxx (wird eingerichtet) abgerufen werden.