Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten
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müssen. Diese Zonen können auch bei einem allfälligen Wechsel zur e-Vignette weiter verwendet werden. Infolge der räumlichen Distanz zur eigentlichen Zollstelle muss der Verkauf an diesen Grenzübergängen hauptsächlich durch Dritte erfolgen. Da sich der Käufer zwischen zwei Vignettenarten entscheiden und die Zweimonatsvignette gelocht werden muss, dauert das Verkaufsgespräch bzw. der Verkaufsvorgang unweigerlich länger.
7.1.3 Kontrollen
Eine Schwäche der Klebevignette liegt in ihrer Kontrollierbarkeit. Die Kontrollen können systembedingt von der Polizei nur auf den abgabepflichtigen Strassen (Raststätten und -plätzen, Ein- oder Ausfahrten) sowie von der Zollverwaltung an den Autobahngrenzübergangsstellen durchgeführt werden, wobei eine Kontrolle im fahrenden Verkehr nicht möglich ist. Die Kontrollorgane können die zu kontrollierenden Motorfahrzeuge nur visuell überprüfen, weshalb sie bei der Jahresvignette stark bzw. bei der Zweimonatsvignette bis in den Stillstand abgebremst werden müssen. Es besteht die Gefahr von Staubildung.
Der Kontrollablauf lässt sich wie folgt umschreiben:
1. Das Fahrzeug muss stark
abgebremst werden.
2. Die Kontrollorgane überprü-
fen visuell am langsam fah-
renden Fahrzeug, ob daran
eine Jahres- oder eine
Zweimonatsvignette des
aktuellen Jahrgangs vor-
handen ist.
3. Klebt eine gültige Jahres-
vignette am Fahrzeug, wird
umgehend die Weiterfahrt
freigegeben.
4. Ist weder eine gültige Jah-
res- noch eine Zweimonats-
vignette vorhanden, so
muss das Fahrzeug kom-
plett in den Stillstand abge-
bremst werden, um die
Fahrzeugführerin bzw. den
Fahrzeugführer zu büssen.
5. Ist eine Zweimonatsvig-
nette des aktuellen Jahr-
gangs vorhanden, so muss
das Fahrzeug ebenfalls
komplett in den Stillstand
gebracht werden. Die Kon-
trollorgane überprüfen, ob
die Gültigkeit der Zweimonats-
vignette im Zeitpunkt der Kon- Abbildung 6: Kontrollablauf bei einer Jahrestrolle gegeben ist. und einer Zweimonatsvignette
6. Ist die Zweimonatsvignette noch
nicht oder nicht mehr gültig, so
wird die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer gebüsst.