Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten

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künftigen Bedürfnisse der mittelstädtischen Agglomerationen und von peripherer gelegenen Landesteilen nicht mehr in ausreichendem Masse befriedigt. Daher sollen Strassenverbindungen im Umfang von rund 400 Kilometern neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Aus der Aufnahme dieser Strassen resultieren für den Bund Mehrkosten für Betrieb und Unterhalt sowie für den Ausbau im Umfang von jährlich rund 305 Millionen Franken. Zwingende Vorgabe des Bundesrates ist jedoch, dass diese Erweiterung des Nationalstrassennetzes für den Bundeshaushalt (und damit die SFSV) haushaltneutral verläuft, sei es durch Abwälzung der Kosten auf die Kantone (Kompensation), sei es durch eine entsprechende Erhöhung der Einnahmen.

Die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz wurde vom 2. Juli 2008 bis 15. Oktober 2008 durchgeführt. Die Konsultierten sprachen sich mehrheitlich für die beantragte Anpassung des Netzbeschlusses aus. Hingegen lehnten die meisten Kantone die vorgeschlagene Kompensationslösung dezidiert ab. Daraufhin fanden Gespräche zwischen dem Bund und den Kantonen statt. Es wurde dabei grundsätzlich eine Einigung für eine Lösung „Modell Teilkompensation“ erzielt. Die Höhe der Kompensation wurde auf rund 30 Millionen Franken – entsprechend dem Betrag der bisher vom Bund für die von den Kantonen abzutretenden Hauptstrassen ausgeschütteten Beiträge – festgelegt. Offen ist damit aber die Finanzierung der dem Bund durch die Aufnahme der neuen Nationalstrassenstrecken entstehenden Mehrkosten in der Höhe von rund 275 Millionen Franken. Die erforderlichen Mehreinnahmen können grundsätzlich mit einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags oder des Autobahnvignettenpreises beschafft werden. Beim Inkrafttreten des Netzbeschlusses ist ein Teil dieser Strecken Nationalstrassen erster oder zweiter Klasse, welche der Vignettenpflicht unterliegen. Der Bundesrat hat daher entschieden, dass die dem Bund entstehenden Mehrkosten über eine Erhöhung des Preises der Autobahnvignette auf 100 Franken sowie mittels Einführung einer zeitlichen Stückelung (Kurzzeitvignette für zwei Monate zu 40 Franken) finanziert werden sollen.

Um Mehrbelastungen des Bundeshaushalts zu vermeiden, soll das Inkrafttreten der Erhöhung zeitlich möglichst nahe beim Inkrafttreten des Netzbeschlusses liegen.

Angesichts des aktuellen Standes und der mutmasslichen Entwicklung der SFSV in den nächsten Jahren schlägt der Bundesrat konkret vor, dass die Vignettenpreisanpassung erst in Kraft gesetzt wird, wenn der Saldo der Spezialfinanzierung Strassenverkehr einen kritischen Schwellenbetrag von 1 Milliarde Franken unterschreitet. Nach heutiger Einschätzung dürfte dies ca. 2015 der Fall sein.