Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten
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sprochen. Die Missbrauchsquote liegt bei rund 7 Prozent. Dies entspricht Mindereinnahmen von rund 24 Millionen Franken.
Die Klebevignette kann systembedingt relativ leicht missbräuchlich von Fahrzeug zu Fahrzeug übertragen werden, was bei Kontrollen kaum erkennbar ist. Ausländische Fahrzeugführerinnen und -führer empfinden zum Teil die Jahresabgabe als ungerecht, vor allem wenn die Autobahn/Autostrasse nur für eine kurze Strecke oder eine kurze Periode benützt werden soll. Sie sehen nicht ein, weshalb eine Vignette, die für eine Fahrt durch die Schweiz gekauft wurde, nicht mit einem anderen Fahrzeug erneut verwendet werden darf. Aus diesem Grund finden ein reger Austausch im Bekanntenkreis und ein Handel mit gebrauchten Vignetten via Kleinanzeigen und über das Internet statt.
3 Erhöhung der Jahresabgabe - Auswirkungen
Die im Kapitel 1.6 erläuterten notwendigen Nettomehreinnahmen von jährlich rund 305 Millionen Franken können mit der Autobahnvignette nur mittels Preiserhöhung beschafft werden. Dabei bieten sich zwei Varianten an: Entweder wird am heutigen System der Jahrespauschalen festgehalten und deren Preis wird dementsprechend auf 90 Franken erhöht oder es wird nebst einer erhöhten Jahrespauschale zu 100 Franken auch eine Kurzzeitvignette zu 40 Franken eingeführt. Sowohl die eine wie auch die andere Variante würde die erforderlichen Mehreinnahmen generieren und könnte umgesetzt werden. Massgebend für den Erfolg sind jedoch die Akzeptanz der Fahrzeugführerinnen und -führer und deren Zahlungsmoral. Sinken deren Akzeptanz und die Zahlungsmoral, so muss mit mehr Missbrauch und mit Mindereinnahmen gerechnet werden. Somit müssten neben der Preiserhöhung der Autobahnvignette noch zusätzliche Einnahmenquellen geschaffen werden.
Das System mit der Jahrespauschale von 40 Franken in Form der Klebevignette, wie es sich heute präsentiert, wird von den inländischen Fahrzeugführerinnen und -führern gut, von den ausländischen eher gut akzeptiert, mit Ausnahme derjenigen, welche die abgabepflichtigen Strassen nur kurz benutzen (vgl. Kapitel 3.2). Dies liegt insbesondere daran, dass die Abgabe von 40 Franken recht tief ist. Selbst für ausländische Touristen, welche die Schweiz durchqueren, um in die Ferien zu fahren, und dadurch die Schweizer Autobahnen/Autostrassen nur für eine Hin- und Rückfahrt benutzen, ist der Abgabebetrag angemessen.
3.1 Vergleich mit anderen Abgabesystemen europäischer Staaten
In Europa erheben 22 Länder Mautgebühren oder sonstige Strassenverkehrsabgaben. Die Abgabesysteme sind zwar sehr heterogen, wobei die Tarifgestaltung differenzierter und das Preisniveau meist wesentlich höher ist als in der Schweiz.
Zu den Vignettenabgaben kommen im Ausland in vielen Fällen noch zusätzliche Sonderabgaben für bestimmte Alpen- bzw. Tunnelpassagen hinzu. Allein der Transit durch Österreich (Deutschland - Italien retour, unterbrochen durch zweiwöchige Ferien) kostet für einen Personenwagen mindestens 31.80 Euro an Strassenbenützungsgebühren. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Kauf der zweimal notwendigen 10-Tages-Vignette von je 7.90 Euro und der Sondermaut am Brenner von zweimal 8 Euro. Der Transit durch Österreich (100 km) ist somit selbst mit dem heute sehr tiefen Euro teurer als die vergleichsweise günstige Jahresabgabe in der Schweiz (Transitstrecke 300 km).
Die südeuropäischen Staaten erheben dagegen meist distanzabhängige Autobahngebühren in der Höhe von durchschnittlich über 10 Franken pro 100 km.