Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten
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7. Ist die Zweimonatsvignette gültig oder wurde die Busse bezahlt, wird die Weiterfahrt freigegeben.
7.1.4 Geschätzte Einnahmen
Bruttoeinnahmen 675 Millionen Franken
Betriebskosten - 55 Millionen Franken
Nettoeinnahmen 620 Millionen Franken
abzüglich bereits heute generierte Nettoeinnahmen aus der Natio- - 318 Millionen Franken nalstrassenabgabe 2009
Nettomehreinnahmen 302 Millionen Franken
abzüglich 10 Prozent zugunsten der Kantone - 30 Millionen Franken 12
gemäss Art. 4 Abs. 5 MinVG
Die dem Bund für die zu übernehmenden 400 km Nationalstrassen 272 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
7.1.5 Erwarteter Missbrauch
Nur wenn die Kontrollen an der Grenze und vor allem im Landesinnern stark intensiviert werden und daher die Fahrzeugführerinnen und -führern die grössere Präsenz der Kontrollorgane wahrnehmen, wird die Missbrauchsquote aufgrund der zeitlichen Stückelung und des damit verbundenen angemessenen Preises von 40 Franken für die Zweimonatsvignette schätzungsweise gleich hoch wie heute oder sogar etwas tiefer ausfallen. Es dürfen zwei Punkte nicht ausser Acht gelassen werden. Ausländische Touristen werden mehrheitlich wie bereits heute für die Benützung der abgabepflichtigen Strassen 40 Franken (Zweimonatsvignette) bezahlen. Die Abgabehöhe von 40 Franken werden sie daher akzeptieren. Im Gegensatz zu heute dürfen sie aber nicht mehr ein Jahr, sondern nur noch während zweier Monate die Strassen benutzen. Für die ausländischen Fahrzeugführerinnen und -führer bedeutet dies eine markante faktische Preiserhöhung, was wiederum allenfalls zu Missbrauchsversuchen führen könnte. Zum anderen werden die Kontrollen der Zweimonatsvignetten schwieriger (vgl. Kapitel 7.1.3). In- wie auch ausländische Fahrzeugführerinnen und -führer könnten versuchen, die abgabepflichtigen Autobahnen / Autostrassen mit einer abgelaufenen Zweimonatsvignette zu befahren in der Hoffnung, dass die Kontrollorgane nur den Vignettenjahrgang jedoch nicht die eigentliche Lochung überprüfen werden. Ohne Intensivierung der Kontrollen ist mit steigendem Missbrauch auf rund 10 Prozent und mit Mindereinnahmen zu rechnen.
7.1.6 Erwarteter Umfahrungsverkehr in den grenznahen Regionen
Aufgrund der zeitlichen Stückelung und des damit verbundenen angemessenen Preises werden voraussichtlich nur wenige ausländische Fahrzeugführerinnen und -führer die abgabepflichtigen Strassen der grenznahen Regionen - im Speziellen Raum Basel, Genf und Chiasso - meiden und via Hauptstrassen einreisen.
12 Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, 725.116.2)