Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten
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auf die Kantone
Sofern die Kantone im Landesinnern ebenfalls Vignettenkontrollen durchführen, fallen diese Busseneinnahmen vollumfänglich den Kantonen zu.
Gemäss Artikel 4 Absatz 5 MinVG stehen den Kantonen als nicht werkgebundene Beiträge 10 Prozent der Nettomehreinnahmen aus der Vignettenerhöhung zu. Der so an die Kantone fliessende Betrag entspricht per Saldo in etwa dem, was die Kantone als Kompensationsbetrag an die Mehrkosten des Bundes für die Umklassierung von knapp 400 Kilometern Kantonsstrassen zu Nationalstrassen leisten müssen. Es können sich für die einzelnen Kantone aber durchaus Verwerfungen ergeben, indem die wegen dem neuen Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz zu leistenden Kompensationen im Ausmass der effektiv abgegebenen Hauptstrassen zu leisten sind, die Mehreinnahmen aus der Vignette hingegen nach einem andern Verteiler auf alle Kantone verteilt werden (Art. 26 - 31 MinVV).
Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die Erhöhung der Jahresvignette sowie die Einführung einer Zweimonatsvignette führen bei den Wirtschaftsteilnehmern zu einer gewissen finanziellen Mehrbelastung. Dadurch steigt die Steuer- und Abgabenquote leicht an. Die Einnahmen aus der Nationalstrassenabgabe werden gestützt auf Artikel 86 Absatz 3 BV und nach den Bestimmungen des MinVG für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr eingesetzt. Die Mehreinnahmen kommen jedoch dem Strassenverkehr und somit den direkt betroffenen Wirtschaftsteilnehmern zu Gute.
8.1.8.2 Personelle Auswirkungen
auf den Bund / Kantone
Der Verkauf der heutigen Klebevignette erfolgt durch zirka 12'000 in- und ausländischen private Verkaufsstellen. Die vom Bund ausbezahlten Entschädigungskosten für diese Verkaufsstellen betragen rund 30 Millionen Franken jährlich. Mit der Einführung der e-Vignette würden die Anzahl der benötigten Verkaufsstellen und somit auch die Entschädigungskosten stark reduziert, weil der Verkauf zu einem grossen Teil über das Internet erfolgte. Für die Bedienung des Systems, die Administration, den Vertrieb sowie für die Kontrollen müsste der Bund zusätzlich schätzungsweise 40 Personen einsetzen. Die von diesen Personen verursachten Mehrkosten würden durch Einsparungen bei den Entschädigungskosten sowie durch die im gleichen Zeitraum erzielten Mehreinnahmen mehr als kompensiert.
Die Kantone bzw. die Polizei könnten gegebenenfalls anlässlich ihrer normalen Kontrolltätigkeit im Strassenverkehr ebenfalls die Einhaltung Vignettenpflicht überprüfen. Eine zusätzliche personelle Belastung der Kantone ist nicht zu erwarten.
8.2 Stärken des Systems
- Das System entspricht der heutigen Zeit (digital) und ist zukunftsgerichtet.
- Das System ist benutzerfreundlich, da die Vignette u.a. von zu Hause aus via
Internet gekauft werden kann.
- Das System ist sehr flexibel in der Erfassung verschiedener Tarifstrukturen
nach Fahrzeugkategorien und Zeitintervallen.
- Die zeitliche Stückelung wird von den ausländischen Fahrzeugführerinnen und
-führern, sowie von Personen, welche mehrere Fahrzeuge besitzen und diese nur selten auf den abgabepflichtigen Strassen bewegen, akzeptiert.